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Zoll entdeckt zahlreiche Verstöße gegen Mindestlohn

In München durchsuchten Zoll-Mitarbeiter 90 Betriebe (Symbolbild). / Foto: Thomas Müller/dpa-Zentralbild/dpa
In München durchsuchten Zoll-Mitarbeiter 90 Betriebe (Symbolbild). / Foto: Thomas Müller/dpa-Zentralbild/dpa

Wird in Münchner Barber-Shops, Nagelstudios und Friseurläden der Mindestlohn eingehalten? Das wollte der Zoll wissen.

Bei einer Überprüfung von Friseurläden, Nagelstudios, Barbershops und Kiosks in München haben Zollfahnder zahlreiche Verstöße gegen den Mindestlohn aufgedeckt. Wie ein Sprecher des Hauptzollamts München bestätigte, wurden in jedem vierten der 90 überprüften Betriebe Verstöße festgestellt. Zuvor hatte die Zeitungsgruppe «Münchner Merkur/tz» über die Zahl der Verstöße berichtet. 

Die Durchsuchungen waren Teil einer bundesweiten Aktion, in München waren insgesamt mehr als 100 Beschäftigte des Hauptzollamts beteiligt. 

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die eine geringere Bezahlungen vorsehen, sind unwirksam.

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