Im Englischen Garten in München ist das Cannabis-Rauchen von diesem Donnerstag (9. Mai) an verboten. Gleiches gilt für den Hofgarten gegenüber der Staatskanzlei und den Finanzgarten. Zudem gilt ein Kiff-Verbot von diesem Tag an, also ab dem Feiertag Christi Himmelfahrt, auch im Hofgarten Bayreuth. Die entsprechenden Änderungen der Parkanlagenverordnungen wurden in der Nacht veröffentlicht und treten damit - wie vom Kabinett beschlossen und angekündigt - tatsächlich sehr rasch in Kraft.
Untersagt ist es demnach ab Donnerstag, «Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen einschließlich einer Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren oder vergleichbaren Produkten». Dies gilt für München und Bayreuth. Die beiden Anlagen sind über die bayerische Schlösserverwaltung in staatlicher Hand.
Das Kiff-Verbot für die beiden Parkanlagen hatte das Kabinett vor Kurzem beschlossen und angekündigt - ebenso wie ein Cannabis-Verbot für Volksfeste und Biergärten. Für letzteres ist aber eine Gesetzesänderung nötig - und das dauert etwas länger. Dazu brachten die Regierungsfraktionen CSU und Freie Wähler am Dienstag einen gemeinsamen Gesetzentwurf in den Landtag ein. Indem die beiden Fraktionen die nötigen Gesetzesänderungen formal in die Wege leiten und nicht das Kabinett, kann das Verfahren allerdings beschleunigt werden.
Auch diese Neuregelungen sollen noch vor der Sommerpause beschlossen werden. Damit setzt die Staatsregierung ihr Vorhaben in die Tat um, die Möglichkeiten zum Kiffen nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis so weit wie möglich einzuschränken. Die Legalisierung an sich hatte Bayern trotz erbitterten Widerstandes nicht verhindern können.
Unter anderem wird in Bayern das Kiffen auf Volksfesten, allen voran auf der Wiesn, komplett verboten, und zwar überall auf dem gesamten Gelände. Außerdem sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt. Zudem wollen CSU und Freie Wähler das Kiffen sogar in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verbieten - und vor allem auch in Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie in Biergärten. Das Verbot soll neben dem Verbrennen auch für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten gelten.
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