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Mehr Keuchhusten-Fälle: Ministerin rät zu Impfung

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). / Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU). / Foto: Sven Hoppe/dpa/Archivbild

In Bayern sind bereits 1168 Keuchhusten-Fälle registriert worden - Gesundheitsministerin wirbt für Impfschutz

In Bayern sind nach Angaben des Gesundheitsministeriums in diesem Jahr bereits 1168 Keuchhusten-Fälle registriert worden (Stand 21.05.2024). Das sind 791 mehr als im Vorjahreszeitraum, wie Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) am Sonntag mitteilte. Sie warb gemeinsam mit der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) für einen Impfschutz vor dieser Krankheit.

«Keuchhusten ist sehr ansteckend. Während die Erkrankung bei Jugendlichen und Erwachsenen häufig als starker und langanhaltender Husten verläuft, können bei Säuglingen schwere Komplikationen auftreten», sagte Gerlach. Erwachsene seien eine häufige Ansteckungsquelle.

Der Präsident des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Christian Weidner, ergänzte: Bei Keuchhusten handele es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die durch Tröpfchen übertragen werde. «Die mit der Krankheit einhergehenden quälenden Hustenattacken können mitunter bis zum Erbrechen führen und sogar Leisten- und Rippenbrüche verursachen.» Schwere Komplikationen wie Lungenentzündungen oder schlimmstenfalls Atemstillstand kämen vor allem im ersten Lebensjahr vor.

Gerlach verwies darauf, dass ein Neugeborenes bereits durch die Impfung der Mutter während der Schwangerschaft geschützt werden könne. Auch könne ein gesundes und vollständig geimpftes Umfeld zum Schutz beitragen. Kinder und Erwachsene sollten laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gegen Keuchhusten geimpft sein.

Weidner erläuterte: «Eine Impfung schützt ebenso wie eine durchgemachte Erkrankung leider nicht dauerhaft vor einer erneuten Infektion.» Ziel sei daher eine möglichst frühzeitige und vollständige Grundimmunisierung der Säuglinge und Kleinkinder sowie Auffrischungen im Vorschul- und Jugendalter. Die Impfung Erwachsener diene als Selbstschutz wie als wichtiger Herdenschutz für Kinder.

Für die Grundimmunisierung im Säuglingsalter werden regelhaft drei Impfungen im Alter von zwei, vier und elf Monaten mit einem Kombinationsimpfstoff empfohlen, der gleichzeitig gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B schützt. Es folgen nach mehreren Jahren Auffrischungsimpfungen. Einen besonderen Stellenwert habe die Impfung gegen Keuchhusten bei Schwangeren: Sie schütze die Schwangere und nach der Geburt den Säugling durch mitgegebene Antikörper der Mutter.

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