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Mehr Organspender in Bayern - Gesundheitsministerin wirbt für Widerspruchslösung

Eine Frau hält einen Organspendeausweis in der Hand. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa
Eine Frau hält einen Organspendeausweis in der Hand. / Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Etwa 1200 Menschen warten in Bayern auf lebenswichtige Spenderorgane. Organspender bleiben aber weiter selten. Bayerns Gesundheitsministerin fordert Konsequenzen.

In Bayern haben Ärzte bis Mitte Mai 50 Menschen nach deren Tod Spenderorgane für Kranke entnommen. Das sind laut bayerischem Gesundheitsministerium fünf mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Dem gegenüber stehen aber derzeit etwa 1200 Menschen, die im Freistaat auf lebenswichtige Spenderorgane warten - etwa 100 mehr als Anfang Juni 2023.

«Auch wenn pro Spender in der Regel mehrere Organe vermittelt werden können, ist diese Lücke sehr bedrückend», sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach.

Mit Blick auf den Tag der Organspende am Samstag warb die CSU-Politikerin erneut für eine sogenannte Widerspruchslösung bei der Frage, wem nach dem Tod Organe entnommen werden dürfen. «Jeder und jede wäre automatisch Organspender, könnte dem aber aktiv widersprechen», sagte Gerlach, die nach eigenen Angaben einen Organspendeausweis besitzt. «Wenn deshalb mehr Bürgerinnen und Bürger eine Entscheidung treffen, bedeutet das auch eine Entlastung für die Angehörigen.»

Derzeit müssen Organspender in Deutschland einer Entnahme aktiv zustimmen. Festgehalten werden kann das in einem Organspendeausweis oder online im seit März nutzbaren Organspende-Register. Auch in einer Patientenverfügung kann die Entscheidung über eine Organentnahme festgehalten werden.

Die Bundesländer hatten im Dezember in einem Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, mit einem Gesetzentwurf dafür zu sorgen, dass stattdessen eine Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz aufgenommen wird. Ein erster Anlauf dafür im Bundestag war im Jahr 2020 gescheitert.

Die Länder sehen im jetzt anders zusammengesetzten Bundestag Chancen für eine Annahme des Gesetzes. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen wollten daher zuletzt mit einer Initiative im Bundesrat ein entsprechendes Verfahren starten.

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