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Digitales Mobbing - Razzien in sechs Bundesländern

Mit Durchsuchungen in sechs Bundesländern ist die Polizei gegen Cybermobbing und Cyberstalking vorgegangen. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Mit Durchsuchungen in sechs Bundesländern ist die Polizei gegen Cybermobbing und Cyberstalking vorgegangen. (Symbolbild) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Die Polizei wirft einer Online-Gruppierung perfide Machenschaften vor. Unter anderem Vorspiegelung falscher Tatsachen, um einen Einsatz in einer Wohnung zu provozieren. Nun greift das BKA durch.

Digitale Verfolgung, Bedrohung und Beleidigung im Netz auch von Menschen mit Beeinträchtigungen: Mit Razzien in Wohnungen in sechs Bundesländern ist die Polizei gegen zehn Beschuldigte vorgegangen.

Den mutmaßlichen Mitgliedern der Online-Gruppierung «New World Order» wirft sie die Beteiligung als Rädelsführer an einer kriminellen Vereinigung mit Straftaten wie systematischem Cybermobbing und Cyberstalking vor. Das teilten das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit ihrer Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) mit.

Bei den Durchsuchungen in Bayern, Berlin, Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen und Niedersachsen stellten die Beamten zahlreiche elektronische Geräte und Speichermedien für ihre Ermittlungen sicher. Die Anführer der Gruppe «New World Order» hatten laut BKA und ZIT häufig «vulnerable oder kognitiv beeinträchtigte Menschen» aus der sogenannten Online-Streamer-Szene als Opfer ausgewählt, verfolgt, bedroht und beleidigt.

Volksverhetzende Inhalte

«Zudem werden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder volksverhetzende Inhalte in den jeweiligen Kommentarfunktionen veröffentlicht. Ziel der Vereinigung ist es unter anderem, die Opfer zu verhöhnen und sie zur Aufgabe ihrer Online-Präsenz zu bringen», hieß es weiter. Auch persönliche Daten von ihnen würden im Netz veröffentlicht.

Eine weitere Methode der Vereinigung ist BKA und ZIT zufolge der Missbrauch von Notrufen, etwa «um die Feuerwehr aufgrund eines vermeintlichen Brandes in der Wohnung der Geschädigten zu alarmieren, den Gasstördienst aufgrund eines vermeintlichen Gasgeruchs aus der Wohnung der Geschädigten zu rufen oder die Polizei aufgrund eines vermeintlich stattfindenden Gewaltverbrechens in der Wohnung der Geschädigten zu verständigen». Ziel bei einem Polizeiruf sei es, dass Spezialkräfte während eines Livestreams in die Wohnung eines Opfers eindrängen und es festnähmen - ein sogenanntes Swatting.

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