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E-Scooter von Brücke geworfen - 23-Jähriger vor Gericht

Zu Prozessbeginn erklärte der Angeklagte, er habe vor dem Wurf des E-Scooters zweimal über das Brückengeländer geschaut und unten keinen gesehen. Auch habe er niemanden verletzen wollen. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa
Zu Prozessbeginn erklärte der Angeklagte, er habe vor dem Wurf des E-Scooters zweimal über das Brückengeländer geschaut und unten keinen gesehen. Auch habe er niemanden verletzen wollen. (Symbolbild) / Foto: Daniel Karmann/dpa

Frühjahr in Nürnberg, viele Menschen sind im Freien, als plötzlich ein E-Scooter von einer Brücke nur knapp neben spielenden Kindern auf den Boden prallt. Ein 23-Jähriger steht dafür nun vor Gericht.

Weil er einen E-Scooter von einer Brücke in Nürnberg geworfen haben soll, steht ein 23-Jähriger wegen versuchten Totschlags seit Freitag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.

Unter der Brücke sollen sich zum Zeitpunkt des Vorfalls Anfang April dieses Jahres zahlreiche Menschen aufgehalten haben, darunter auch mehrere spielende Kinder. Der 32 Kilogramm schwere E-Scooter schlug laut Anklage nur wenige Meter neben den Kindern aus einer Höhe von knapp elf Metern auf dem Boden auf.

Zu Prozessbeginn erklärte der Angeklagte laut einer Gerichtssprecherin, er habe vor dem Wurf des E-Scooters zweimal über das Brückengeländer geschaut und unten keinen gesehen. Auch habe er niemanden verletzen wollen. Als Grund für den Wurf des E-Scooters gab der Mann demnach an, an dem Tag bereits einiges an Wodka getrunken zu haben und wegen eines Streits mit seiner Freundin verärgert gewesen zu sein. Ein Blutalkoholtest hatte damals einen Wert von knapp zwei Promille ergeben.

Die Staatsanwaltschaft führte an, dass die Freundin des Angeklagten zuvor erfolglos versucht habe, den auf der Brücke abgestellten E-Scooter in Betrieb zu nehmen. Auch aus Frustration darüber soll der junge Mann den Roller von der Brücke geworfen haben. Laut Anklage war sich der junge Mann über die tödliche Gefahr des Wurfs bewusst und nahm in Kauf, dass jemand sterben könnte, sollte der E-Scooter einen Menschen etwa am Kopf treffen. Es sei nur dem Zufall zu verdanken, dass letztlich niemand verletzt wurde, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Ein Urteil könnte Mitte Dezember fallen.

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