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Gericht bestätigt Bewährungsstrafe gegen Ex-Internatsleiter

Das Landgericht Memmingen verwarf beide Berufungen gegen das Urteil des Amtsgerichts. (Archivbild) / Foto: Stefan Puchner/dpa
Das Landgericht Memmingen verwarf beide Berufungen gegen das Urteil des Amtsgerichts. (Archivbild) / Foto: Stefan Puchner/dpa

Ein Ex-Leiter eines katholischen Internats im Allgäu soll Kinder missbraucht haben. Eine Bewährungsstrafe hielt die Staatsanwaltschaft nicht für ausreichend - scheiterte nun aber in zweiter Instanz.

Das Landgericht Memmingen hat eine Bewährungsstrafe für den Ex-Leiter eines katholischen Internats unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bestätigt. Zur Begründung des Urteils konnte ein Gerichtssprecher zunächst keine Angaben machen. 

Nach einem entsprechenden Urteil des Amtsgerichts hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage Rechtsmittel dagegen eingelegt - sowohl mit Blick auf das Strafmaß als auch auf einen Freispruch von Vergewaltigungsvorwürfen. Beide Berufungen verwarf das Landgericht laut einem Gerichtssprecher aber.

Der ehemalige Bruder des katholischen Maristenordens hatte vor dem Amtsgericht die angeklagten Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern sowie sexueller Nötigung zugegeben. Die Taten soll er an einem inzwischen seit Jahren geschlossenen katholischen Internat in Mindelheim begangen haben. 

Die Vergewaltigungsvorwürfe hatten sich nach Überzeugung der Richter am Amtsgericht dagegen nicht zweifelsfrei nachweisen lassen, weshalb es hier einen Freispruch gab.

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