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Haftstrafe für Dolch-Angriff auf Bruder

Ein 21-Jähriger ist für eine Dolch-Attacke auf seinen Bruder zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) / Foto: Frank Leonhardt/dpa
Ein 21-Jähriger ist für eine Dolch-Attacke auf seinen Bruder zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. (Symbolbild) / Foto: Frank Leonhardt/dpa

Zwei Brüder sitzen in ihrem gemeinsamen Zimmer, der eine lernt, der andere hört laut Handynachrichten. Im Streit darüber sticht einer mit dem Dolch zu. Dafür ist er jetzt verurteilt worden.

Für den Angriff mit einem Dolch auf seinen jüngeren Bruder ist ein 21 Jahre alter Mann in München zu einer viereinhalbjährigen Jugendstrafe verurteilt worden. Die Große Jugendkammer des Landgerichtes München I legte dem Angeklagten versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last, wie ein Justizsprecher mitteilte. Die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Mord ausgegangen. Das Urteil ist rechtskräftig, weil der Angeklagte wie auch die Staatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichteten.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im November 2023 mit seinem Bruder in der elterlichen Wohnung in München in Streit geriet und zum Dolch griff. Diesen stieß er dem jüngeren Bruder demnach unvermittelt in die Brust. Der 18-Jährige habe fliehen und selbst den Notarzt rufen können, so der Gerichtssprecher. Die Richter seien davon ausgegangen, dass der Angeklagte mit dem Tod des Bruders gerechnet und diesen billigend in Kauf genommen habe.

Den Ermittlungen nach hörte der ältere Bruder im gemeinsamen Zimmer laut Sprachnachrichten auf dem Handy ab, während der 18-Jährige für eine Klausur lernte. Darüber gerieten sie in Streit.

Geständnis abgelegt

Der Angeklagte habe den Tatvorwurf eingeräumt. Das Geständnis habe sich mit den Angaben seines Bruders gedeckt, hieß es. Für den Angeklagten sei Jugendrecht angewendet worden, weil er dem Vorsitzenden Richter zufolge noch erhebliche Reifeverzögerungen aufweise.

Anders als die Staatsanwaltschaft werteten die Richter die Tat nicht als versuchten Mord. Zwar sei das Opfer arg- und wehrlos gewesen, jedoch habe beim Angreifer das erforderliche Ausnutzungsbewusstsein gefehlt.

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