Das Amtsgericht Obernburg hat einen Landwirt aus Unterfranken wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Entscheidung von 65 Tagessätzen zu je 10 Euro sei rechtskräftig, teilte ein Gerichtssprecher mit. Zuvor hatte das «Main-Echo» berichtet.
Der 39-Jährige aus dem Landkreis Schweinfurt soll im Juni 2023 beim Abladen von zwei Rindern an einem Schlachthof im Landkreis Miltenberg die Tiere mit Seilen gezogen haben, weil sie einen Hänger nicht mehr selbstständig verlassen konnten. Der Angeklagte hatte vor dem Prozess am vergangenen Donnerstag einen Strafbefehl nicht akzeptiert, daher war es zu einer öffentlichen Verhandlung gekommen.
Prozess gegen Landwirt aus Hessen
Wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz ist zudem ein weiterer Landwirt angeklagt - ein 54-Jähriger aus Hessen. Der Mann soll ebenfalls 2023 zwei Tiere gequält haben. Zum einen eine trächtige Kuh, die durch einen überlangen Transport zum Schlachthof im Landkreis Miltenberg gelitten habe, und zum anderen eine Kuh, die mit Mitarbeitern des Schlachthofes per Seil aus einem Hänger gezogen worden sein soll.
Das Verfahren gegen den Mann wird am 21. Februar fortgesetzt, wie der Gerichtssprecher erklärte.
Schockierende Videos
Der Betrieb im Landkreis Miltenberg war zusammen mit einem Schlachthof in Aschaffenburg nach der Veröffentlichung von Videomaterial einer Tierrechtsorganisation ins Visier der Behörden geraten. Wegen gravierender Mängel beim Tierschutz hatte das Landratsamt Miltenberg im Sommer 2023 dem Schlachthof im Landkreis die Arbeit mit sofortiger Wirkung untersagt.
Aus dem Material hätten sich konkrete Anhaltspunkte für teils schwerwiegende Tierschutzverstöße beim Abladen der für die Schlachtung vorgesehenen Tiere und bei der Betäubung ergeben, hieß es damals.
Im Herbst 2023 hatte der Betreiber des Schlachthofes seine Zulassung zurückgegeben. Im Schnitt wurden auf dem Areal jede Woche etwa 33 Rinder verschiedener Altersklassen geschlachtet.
Ermittlungen der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ermittelte gegen den Inhaber des Betriebs sowie gegen sechs Angestellte wegen quälerischer Tiermisshandlung. Zudem gab es den Verdacht, eine amtliche Tierärztin könnte sich der quälerischen Tiermisshandlung durch Unterlassen schuldig gemacht haben.
Und es gab Ermittlungen gegen eine zweistellige Zahl von Landwirten, die teils an die jeweils örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.
Nach neuen Angaben der Staatsanwaltschaft wurde Verfahren gegen die amtliche Tierärztin eingestellt, da nicht nachzuweisen war, dass diese von den Vorgängen am Schlachthof wusste.
Gegen zwei Zulieferer sei im vergangenen Dezember Anklage erhoben worden - wegen quälerischer Tiermisshandlung in sechs Fällen und Anstiftung zur quälerischen Tiermisshandlung. Der Prozess steht noch aus.
Hinsichtlich der übrigen Beschuldigten seien Abschlussverfügungen getroffen worden, Details dazu würden derzeit nicht veröffentlicht.
Urteile zum Schlachthof Aschaffenburg
Die Aufnahmen der Tierschutzorganisation umfassten auch Bilder und Videos aus dem Schlachthof Aschaffenburg. Die zeigten, wie Beschäftigte Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren und offensichtlich noch lebende Tiere auseinandernehmen. Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg ermittelte daraufhin.
Im vergangenen Oktober verurteilte das Landgericht Aschaffenburg eine frühere amtliche Tierärztin zu einer Bewährungsstrafe, weil sie den Schlachthof vor unangekündigten Kontrollen gewarnt hatte. Das Verfahren gegen eine frühere Kollegin der Tierärztin und den Inhaber eines Zerlegebetriebs wurde gegen Geldauflagen eingestellt.
Allerdings laufen weiter Ermittlungen wegen quälerischer Tiermisshandlung gegen acht Verdächtige, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Mit einem Abschluss der Ermittlungen sei Mitte des Jahres zu rechnen.
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