Im Fall der Tötung von drei Menschen in einem Mehrfamilienhaus in Schwaben hat die Staatsanwaltschaft für den angeklagten Sportschützen eine lebenslange Haft gefordert. Staatsanwalt Thomas Junggeburth beantragte vor dem Landgericht Augsburg eine Verurteilung wegen dreifachen Mordes und zweifachen versuchten Mordes. Nach seiner Überzeugung wollte der beschuldigte 65-Jährige durch sein «eiskaltes Vorgehen» einen jahrelangen Nachbarschaftsstreit endgültig beenden.
Im Unterschied zu dem Ankläger sah der Verteidiger, dass sein Mandant bei der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig gewesen sei. Er sei entsprechend dem gesetzlichen Rahmen somit nur zu einer Haftstrafe zwischen 3 und 15 Jahren zu verurteilen, sagte Rechtsanwalt Walter Rubach.
Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit erkannte Junggeburth nicht. In dem Prozess hatten Sachverständige zu dieser Frage zwei gegensätzliche Gutachten vorgetragen. Der Staatsanwalt beantragte, dass die Strafkammer im Urteil auch die besondere Schwere der Schuld feststellt. In diesem Fall wäre die Freilassung des deutschen Staatsbürgers nach bereits 15 Jahren Gefängnis erheblich erschwert. Das Urteil soll am kommenden Freitag verkündet werden.
Jahrelanger Streit um Müll und andere banale Dinge
Der Angeklagte und seine Nachbarn hatten sich laut Anklage immer wieder über Banalitäten wie die Mülltonnen in dem Haus in Langweid gestritten und sich gegenseitig beleidigt. Auslöser der Bluttat soll gewesen sein, dass ein Nachbar nach solch einem Streit die Polizei gerufen hatte. Als der Angeklagte dies erfuhr, soll er die Ermordung seiner Nachbarn geplant haben. Einem Ehepaar soll er dann im Treppenhaus aufgelauert und die 49 und 52 Jahre alten Opfer mit Kopfschüssen getötet haben.
Nur wenige Sekunden später soll er eine 72 Jahre alte Nachbarin durch deren Wohnungstür ebenfalls mit einem Schuss in den Kopf umgebracht haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hatte der Täter spekuliert, dass die Seniorin wegen der vorhergegangenen Schüsse durch den Türspion ihrer Wohnung schaut und entsprechend gezielt geschossen. Danach soll der Angeklagte zu Angehörigen der getöteten Rentnerin gefahren sein und auch diese durch Schüsse durch eine Tür schwer verletzt haben.
Jugendlicher Sohn verlor durch Tat beide Eltern
Die beiden Anwältinnen der Opferfamilien schlossen sich als Nebenklägerinnen dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an. Sie warfen dem Angeklagten vor, dass er sich selbst als Opfer generiere und sich nicht entschuldigt habe. Auch sein letztes Wort vor dem Urteil nutze der 65-Jährige nicht für ein Zeichen von Reue, wie dies viele Angeklagte in Mordprozessen tun.
Die Rechtsanwältin der Familie des getöteten Ehepaars verlas einen Brief des Sohnes der Opfer, der als Jugendlicher durch das Verbrechen seine Eltern verloren hat: «Sie haben mir Mama und Papa genommen», schrieb der Junge an den Angeklagten. Er werde nie mehr mit den beiden Zeit verbringen können. Er hoffe, dass der Angeklagte «für immer weggesperrt» werde, meinte der Teenager.
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