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Messerangriff auf Mädchen: Antrag auf Sicherungsverfahren

Mutmaßlicher Täter und Opfer kannten sich den Ermittlern nach nicht. (Archivbild) / Foto: David Pichler/David Pichler/dpa
Mutmaßlicher Täter und Opfer kannten sich den Ermittlern nach nicht. (Archivbild) / Foto: David Pichler/David Pichler/dpa

Im April wird eine Vierjährige in einem Supermarkt mit einem Messer attackiert. Der mutmaßliche Täter soll wegen versuchten Mordes vor Gericht.

Gut vier Monate nach dem Messerangriff auf eine Vierjährige in Wangen im Allgäu soll der Tatverdächtige nach dem Willen der Staatsanwaltschaft dauerhaft in eine Psychiatrie. Die Anklagebehörde wirft dem heute 35 Jahre alten mutmaßlichen Täter versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor, wie sie mitteilte. Die Staatsanwaltschaft habe einen Antrag auf ein sogenanntes Sicherungsverfahren gestellt.

Der gebürtige Syrer mit niederländischem Pass steht unter Verdacht, die Vierjährige im April mit einem Messer attackiert und schwer verletzt zu haben. Laut Polizei war der Messerangriff unvermittelt. Täter und Opfer kannten sich den Ermittlungen nach nicht. Das Mädchen musste operiert werden. Die Vierjährige war mit ihrer Mutter in dem Supermarkt gewesen.

Nach einem Unterbringungsbefehl war der Mann in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Auch ein psychiatrisches Gutachten wurde veranlasst. Das Motiv war unklar. Ob es schon einen Prozesstermin am Landgericht Ravensburg gibt, war zunächst nicht bekannt. Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Der Mann war den Ermittlern nach polizeibekannt. 

Bei einem Antrag auf Sicherungsverfahren kommt es trotz möglicher Schuldunfähigkeit zu einem Verfahren. Der Antrag tritt an die Stelle einer Anklageschrift. 

 

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