Im Prozess um den Mord an einer Doppelgängerin sind die Verteidiger der beiden Angeklagten kurz vor dem Urteil damit gescheitert, das Verfahren aussetzen zu lassen. Die Anwälte hatten damit argumentiert, dass sie sich nach dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft umfassend mit den Ausführungen der Ankläger auseinandersetzen müssten. Das Landgericht Ingolstadt lehnte den Antrag auf Aussetzung nach mehrstündiger Beratung allerdings ab.
Eigentlich hatten die Verteidiger ihre Schlussvorträge halten sollen. Durch ihre Anträge kam es zum wiederholten Mal in dem Verfahren zu Verzögerungen. Unmittelbar nach der Ablehnung ihrer Anträge stellten sie aber neue Aussetzungsanträge. Ob es nun am Dienstag (26.11.), dem nächsten Verhandlungstag, zu den Verteidigerplädoyers kommt, blieb noch unklar.
Eine heute 25 Jahre alte Deutsch-Irakerin soll zusammen mit einem 26-jährigen Kosovaren eine 23-Jährige aus Eppingen in Baden-Württemberg mit 56 Messerstichen umgebracht haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Frau wegen Familienstreitigkeiten ein neues Leben beginnen wollte. Deshalb soll sie im Internet eine Doppelgängerin gesucht und diese mit ihrem Komplizen umgebracht haben. Die Angeklagte habe so ihren eigenen Tod inszenieren wollen.
Parteien streiten sich um rechtliche Hinweise des Richters
Die Staatsanwaltschaft hat für beide lebenslange Haftstrafen sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verlangt, womit die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ebenso soll im Urteil eine spätere Sicherungsverwahrung beider Beschuldigter vorbehalten werden.
Die Verteidiger bemängelten, dass der Vorsitzende Richter viel früher in dem seit rund 50 Verhandlungstagen laufenden Verfahren auf die Möglichkeit der Schuldschwere und einer Sicherungsverwahrung hätte hinweisen müssen. Richter Konrad Kliegl hatte die sogenannten rechtlichen Hinweise aber erst nach dem Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft gegeben.
Nach längeren Diskussionen zog die Strafkammer ihren Hinweis zu der Möglichkeit einer späteren Sicherungsverwahrung zurück. Eine Verwahrung komme nach der bisherigen Beweisaufnahme nicht in Betracht, konkretisierte Kliegl.
Anschließend stellten die Verteidiger dennoch einen weiteren Befangenheitsantrag gegen den Kammervorsitzenden. Erst kürzlich waren sie mit einem Befangenheitsantrag gegen die gesamte Strafkammer gescheitert.
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