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Mord an Ex-Freundin - Verurteilter legt Revision ein

Ein junger Mann ist in Bayreuth zu 14 Jahren und 6 Monaten Haft wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild) / Foto: Daniel Vogl/dpa
Ein junger Mann ist in Bayreuth zu 14 Jahren und 6 Monaten Haft wegen Mordes verurteilt worden. (Archivbild) / Foto: Daniel Vogl/dpa

Ein 20-Jähriger ist vom Landgericht Bayreuth zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden, weil er seine frühere Partnerin mit dem Messer getötet haben soll. Nun hat er Revision eingelegt.

Ein kürzlich wegen Mordes verurteilter junger Mann wehrt sich gegen den Schuldspruch des Landgerichts Bayreuth. Der 20-Jährige habe Revision eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin mit. Die Jugendkammer des Bayreuther Landgerichts hatte den Angeklagten zu 14 Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, weil dieser nach Überzeugung der Richter seine Ex-Freundin mit einem Messer getötet hatte.

Dem Urteil zufolge hatte der heute 20 Jahre alte Mann Ende Mai 2024 seine frühere Partnerin im Haus ihrer Eltern in Bindlach (Landkreis Bayreuth) aufgesucht und mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Die Eltern der 18-Jährigen waren zum Tatzeitpunkt verreist. Täter und Opfer waren in der gemeinsamen Schulzeit an einem Bayreuther Gymnasium ein Paar geworden. Im Herbst 2023 trennte sich die junge Frau. Der Angeklagte habe sie zuvor immer wieder beleidigt und beschimpft, sagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung.

Richterin spricht von «absolutem Vernichtungswillen»

Doch auch nach dem Ende der Beziehung habe der Angeklagte Besitz- und Kontrollansprüche gestellt. Als seine Ex-Freundin sich dem entzogen habe, habe er beschlossen, die Frau zu töten. Er habe die Tat minuziös geplant und vorbereitet, es existiere ein detaillierter Tatplan als Handy-Notiz. In der mündlichen Urteilsbegründung bescheinigte die Vorsitzende Richterin dem Angeklagten einen «absoluten Vernichtungswillen».

Der 20-Jährige hatte die Tötung seiner Ex-Freundin eingeräumt, aber bestritten, die Tat geplant zu haben. Vielmehr sei es in einem spontanen Streit zu dem tödlichen Gewaltakt gekommen. Über den Revisionsantrag des Angeklagten muss der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entscheiden.

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