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Mord bei Schloss Neuschwanstein: Revision gegen Urteil

Der Angeklagte steht in einem Gerichtssaal des Landgerichtes in der Anklagebank. / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der Angeklagte steht in einem Gerichtssaal des Landgerichtes in der Anklagebank. / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Der Mord im Allgäuer Touristen-Hotspot am Schloss Neuschwanstein hat für viele Schlagzeilen gesorgt. Nun könnte es bei der juristischen Aufarbeitung in Karlsruhe in die nächste Runde gehen.

Nach der Verurteilung eines 31-jährigen US-Amerikaners zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Gewalttat an zwei Frauen beim Schloss Neuschwanstein haben die Verteidiger Revision eingelegt. Dies teilte ein Sprecher des Landgerichtes Kempten am Montag mit. Sollte der Revisionsantrag später nicht noch zurückgezogen werden, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.

Das Gericht hatte den Angeklagten in der vergangenen Woche wegen Mordes, versuchten Mordes und Vergewaltigung mit Todesfolge verurteilt. Die Strafkammer stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Dadurch kann die Gefängnisstrafe voraussichtlich nicht bereits nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

Der Mann hatte zugegeben, im Juni 2023 die 21 und 22 Jahre alten Frauen während einer Wanderung in der Nähe der Marienbrücke in Schwangau, einem beliebten Touristentreffpunkt unweit des Schlosses, überfallen zu haben. Die jüngere hatte er gewürgt und vergewaltigt. Beide Frauen hatte er einen etwa 50 Meter tiefen Abhang hinuntergestoßen. Die 21-Jährige starb nach wenigen Stunden im Krankenhaus, die ältere Frau überlebte verletzt.

Die beiden ebenfalls aus den USA stammenden Freundinnen hatten wie der Täter Urlaub im Allgäu gemacht. Der Mann und die zwei Frauen haben sich zufällig bei der Wanderung getroffen und ein paar Worte gewechselt.

Die Anwälte des Mannes hatten die Tat an der älteren Frau, das Stoßen in die Schlucht, im Gegensatz zum Gericht nur als gefährliche Körperverletzung und nicht als versuchten Mord bewertet. Die Verteidiger wollten auch die Feststellung der Schuldschwere verhindern, sodass eine Freilassung auf Bewährung nach 15 Jahren möglich bleibt.

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