Ein Arzt aus Kelheim steht im Verdacht, für den Tod einer Krankenschwester verantwortlich zu sein. Die 23 Jahre alte Frau starb im Dezember 2021 während ihrer Schicht im Krankenhaus. Ursache war nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft die Wechselwirkung verschiedener Medikamente.
Am Montag beginnt gegen den Mediziner vor dem Landgericht Regensburg der Prozess. Ihm wird Aussetzen mit Todesfolge vorgeworfen. Gegen den Mann läuft bereits ein zweites Verfahren, in dem ihm der Mord an einem 79 Jahre alten Patienten zur Last gelegt wird.
Krankenschwester litt an Migräne
Im Falle des Todes der Krankenschwester geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Arzt der jungen Frau die Medikamente Propofol und Ketamin spritzte und keine Überwachung der 23-Jährigen veranlasste. Die Schwester hatte den Ermittlungen nach während der Nachtschicht über Kopfschmerzen aufgrund einer Migräneattacke geklagt und sich auf eine Liege gelegt.
Die 23-Jährige habe eine Kollegin gebeten, ihr einen intravenösen Zugang zu legen, um ein Schmerzmittel verabreicht zu bekommen. Der Arzt soll der Frau dann Medikamente gespritzt haben - wissend, dass diese an Migräne und einer chronischen Erkrankung gelitten und somit möglicherweise bereits andere Mittel eingenommen gehabt habe.
Der Mediziner habe die Frau trotz der narkotisierenden Wirkung ohne Überwachung im Zimmer zurückgelassen, so die Ermittler. Am nächsten Morgen fand eine Kollegin die 23-Jährige tot auf dem Boden liegend vor. In ihrem Blut seien fünf weitere Substanzen nachgewiesen worden.
Weiterer Prozess gegen Arzt
Seit Februar sitzt der Arzt bereits in einem anderen Fall vor dem Landgericht Regensburg auf der Anklagebank. In dem Verfahren wird ihm Mord vorgeworfen. Der Mann wies dies zu Prozessbeginn zurück.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft spritzte er im Juli 2022 einem Patienten entgegen medizinischer Notwendigkeit eine Überdosis Morphin. Der Arzt habe gehandelt, «um das Leben des Patienten nach eigenem Gutdünken selbstherrlich gezielt zu verkürzen», sagte der Staatsanwalt. Er sieht die Mordmerkmale der niederen Beweggründe und der Heimtücke als erfüllt an.
In den beiden Gerichtsverfahren sind bis in den April hinein zahlreiche Verhandlungstage terminiert.
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