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Polizist nach Schuss aus Dienstwaffe verurteilt

Der Angeklagte (Mitte) steht mit seinem Anwalt im Verhandlungssaal in Augsburg. / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Der Angeklagte (Mitte) steht mit seinem Anwalt im Verhandlungssaal in Augsburg. / Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Polizisten albern herum - aber aus dem Spaß wird Ernst. Ein Beamter schießt in den Mannschaftsbus. Nun wurde er verurteilt - und muss auch noch mit beruflichen Konsequenzen rechnen.

Weil er bei einer Wasserschlacht mit seiner Dienstwaffe in einen Polizeibus geschossen hat, ist ein 28 Jahre alter Polizist vom Landgericht Augsburg verurteilt worden. Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung. Außerdem muss er eine Geldauflage von 5000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. 

Das Projektil aus der abgefeuerten Dienstwaffe hatte bei dem Vorfall im August 2023 einen Polizisten in einem Mannschaftsbus nur um Haaresbreite verfehlt und eine Scheibe durchschlagen. Vier Beamte in dem Bus erlitten Knalltraumata. 

Angeklagter berief sich auf Erinnerungslücke

Der Mann hatte angegeben, er könne sich nicht erklären, warum er geschossen hatte. Er wisse nur noch, dass er gesehen habe, dass einer der Polizisten im Wagen eine Wasserpistole in der Hand hatte, sagte der 28 Jahre alte Angeklagte - und daran, dass er dachte: «Scheiße, Beschuss!». Dann habe er einen lauten Knall gehört sowie gesehen, wie ein Kollege in dem Wagen ihn «kreidebleich» und entsetzt angestarrt habe - und gemerkt, dass er seine Waffe in der Hand hielt. 

Daran, den Schuss abgegeben zu haben, könne er sich nicht erinnern: «Ich hab gar nichts gedacht, weil ich nicht mal gewahr wurde, dass ich gerade die Waffe in der Hand hatte». Beim Start des Prozesses gab er zunächst an, zu vermuten, er habe wegen der zahlreichen Schießtrainings im Rahmen seiner Ausbildung reflexartig reagiert. 

Das Gericht glaubte dies nicht und entsprach mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte sei durch seine Ausbildung keine «schießwütige Maschine», betonte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Er sprach von «eklatantem Versagen». 

Nur weil der Mann noch eingeräumt hatte, einen Fehler gemacht zu haben, werde die Strafe überhaupt zur Bewährung ausgesetzt, sagte der Richter nach Angaben eines Gerichtssprechers. Der Polizist hätte ansonsten für die Tat auch im Gefängnis landen können. 

Verlust des Beamtenstatus droht

Die Verteidigung des Polizisten hatte eine Strafe von unter einem Jahr auf Bewährung gefordert - und das aus gutem Grund. Wenn nämlich das verhängte Urteil rechtskräftig wird, verliert der junge Mann seinen Beamtenstatus und kann nicht mehr als Polizist arbeiten. 

Bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr ist die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis zwingend, wie ein Gerichtssprecher ausführte. Bleibt sie unter einem Jahr, gibt es im Beamtenrecht noch einen Spielraum und die zumindest theoretische Chance darauf, den Job weiter auszuführen. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben eine Woche Zeit, Rechtsmittel einzulegen. 

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