Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen ein «System der betrügerischen Abrechnung» vor: Der Inhaber eines Nürnberger Pflegedienstes und eine Pflegedienstleiterin stehen seit dem Vormittag wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Zwischen August 2019 und Juli 2024 sollen die beiden Angeklagten für zehn Patienten Leistungen wie Medikamente geben oder Kompressionsstrümpfe anziehen abgerechnet haben, ohne dass sie diese Leistungen auch wirklich erbracht haben. Den Pflege- und Krankenkassen entstand laut Anklage ein Schaden in Höhe von rund 446.000 Euro.
Anklage: Patienten bekamen einen Ausgleich für ihre Unterschrift
Wie die Nürnberger Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) ermittelte, war die Dokumentation der Leistungen dennoch lückenlos. Auf Anweisung des 64-jährigen Inhabers sollen die Leistungsnachweise stets in den Räumen des Pflegedienstes verblieben sein. Die Patienten sollen als Ausgleich für ihre Unterschrift zu nicht erbrachten Leistungen etwa Hilfe im Haushalt, Fußpflege oder Fahrdienste erhalten haben.
Die Ermittlungen gegen den Inhaber und die 54 Jahre alte Beschäftigte kamen in Gang, als eine Mitarbeiterin des Pflegedienstes Anzeige erstattete. Seit Juli 2024 sitzen die beiden in Untersuchungshaft. Gegen eine weitere Beschäftigte läuft ein zweites Verfahren in dem mutmaßlichen Betrugskomplex.
Der Inhaber soll den Schaden begleichen
Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg will erreichen, dass der Angeklagte den entstandenen Schaden begleicht, in dem sie bei ihm die strittige Summe als Wertersatz einzieht.
Die Pflegedienstleiterin hat die Vorwürfe im Rahmen der Ermittlungen teilweise eingeräumt. Der 64-Jährige schweigt bislang. Das Verfahren wurde nach Verlesung der Anklage zunächst unterbrochen. Für den Prozess sind 20 Verhandlungstage bis Ende August geplant.
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