Im Fall des tödlich verletzten Obdachlosen in Immenstadt im Allgäu ist Anklage erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft Kempten legt dem jugendlichen Tatverdächtigen darin Mord und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zur Last. Auch die Todesursache ist nun bekannt. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, starb der 53-Jährige laut einer Stellungnahme der Rechtsmedizin an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma infolge eines Sturzes.
Die Tat passierte in der Nacht zum 7. Mai in der Bahnhofstraße in Immenstadt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Jugendlichen vor, mit erhobener Faust auf den Obdachlosen zugegangen zu sein und ihn mit mehreren Faustschlägen - auch gegen den Schläfenbereich - attackiert zu haben. «Es besteht der Verdacht, dass der Sturz Folge der Schläge des Angeklagten war», sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Bereits zuvor soll der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige den Mann mehrfach drangsaliert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er dadurch Macht und Stärke demonstrieren wollte.
Opfer zeigt Angriff selbst an
Wie die Polizei nach der Tat mitgeteilt hatte, war das Opfer nach dem Angriff zur Polizeistation geflüchtet und hatte Anzeige erstattet. Der Mann habe «augenscheinlich oberflächliche Verletzungen» im Kopfbereich gehabt und ärztliche Behandlung abgelehnt. Später habe er sich in den Vorraum einer Bankfiliale zurückgezogen, um dort die Nacht zu verbringen.
Dort sei er am frühen Morgen in lebensbedrohlichem Zustand gefunden und in eine Klinik gebracht worden. Dort starb er trotz intensivmedizinischer Behandlung. Aufgrund der Personenbeschreibung des Opfers in der Tatnacht hätten die Beamten den polizeibekannten Tatverdächtigen kurz nach der Tat zu Hause stellen können. Bei der Festnahme soll er die Beamten beleidigt, angegriffen und verletzt haben.
Das Landgericht Kempten teilte mit, dass die Anklage nun zunächst vom Gericht geprüft werde. Dies werde mehrere Wochen dauern. Sollte die Strafkammer die Anklage zulassen, käme es zum Prozess. Wann dieser stattfinden würde, steht bisher nicht fest. Eine mögliche Verhandlung gegen den Beschuldigten werde wegen der Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes nicht öffentlich sein, betonte das Landgericht.
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