Ein 19-Jähriger, der seinen Vater auf einem Jagdausflug erschossen hat, muss dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden. Dies entschied eine Jugendkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth.
Der psychisch erkrankte junge Mann aus Ludwigsburg in Baden-Württemberg hatte am 1. Mai dieses Jahres seinen 54 Jahre alten Vater bei einem Jagdausflug bei Burgbernheim (Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim) gezielt von hinten erschossen. Die Tat gestand der damals 18-Jährige seiner Mutter am Telefon und stellte sich dann der Polizei. Spaziergänger fanden die Leiche des Vaters. Der junge Mann kam in eine psychiatrische Einrichtung.
Dort soll er laut des nun gefällten Beschlusses auch weiterhin untergebracht werden, da von ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Aus Sicht der Richter ist die Tat als Totschlag zu werten, der junge Mann war aufgrund seiner Erkrankung zum Tatzeitpunkt aber schuldunfähig. Die nun angeordnete Unterbringung ist per Gesetz ohne zeitliche Befristung, wird aber regelmäßig überprüft. Die Entscheidung des Gerichts ist rechtskräftig.
Das Verfahren fand weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Kammer begründete dies mit dem Alter des Beschuldigten zum Tatzeitpunkt. Er war damals 18 Jahre alt und somit rechtlich gesehen noch ein Heranwachsender.
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