Messer aller Art, aber auch Schuss-, Schreckschuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Werkzeuge sind über Silvester an acht bayerischen Bahnhöfen und zwei S-Bahnhaltepunkten in München verboten. Die Bundespolizei hat für den Zeitraum vom 31. Dezember 2024, 12.00 Uhr, bis 1. Januar 2025, 12.00 Uhr, eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Betroffen sind in München der Hauptbahnhof sowie Pasing und der Ostbahnhof, außerdem die S-Bahnhöfe Karlsplatz/Stachus sowie Marienplatz. Im übrigen Bayern gilt die Allgemeinverfügung laut Bundespolizei in den Hauptbahnhöfen Nürnberg, Augsburg, Regensburg, Würzburg und Aschaffenburg.
Das Mitführverbot umfasse alle Gebäudeteile der Bahnhöfe einschließlich der Personentunnel, der Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglichen Ebenen, hieß es. «Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.» Bei Verstößen könnten die gefährlichen Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Auch Platzverweise oder ein Bahnhofsverbot sind möglich.
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten