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Antike römische Artefakte vom Campo Santo Teutonico im Vatikan zurückgegeben

Jahrzehntelang galten zwei römische Artefakte aus der Sammlung des Campo Santo Teutonico im Vatikan als verschollen. Das Bayerische Landeskriminalamt gab die seltenen Objekte nun wieder zurück. (Archivfoto) / Foto: Christoph Driessen/dpa-tmn
Jahrzehntelang galten zwei römische Artefakte aus der Sammlung des Campo Santo Teutonico im Vatikan als verschollen. Das Bayerische Landeskriminalamt gab die seltenen Objekte nun wieder zurück. (Archivfoto) / Foto: Christoph Driessen/dpa-tmn

Antike Artefakte aus dem Campo Santo Teutonico sind nach Jahrzehnten zurückgekehrt. Ein Steinfragment und eine Schautafel aus dem 1. Jahrhundert nach Christus wurden an die Erzbruderschaft zur Schmerzhaften Muttergottes übergeben.

Seit den 1960er Jahren sind zwei antike römische Objekte aus dem Campo Santo Teutonico im Vatikan verschollen gewesen - nun sind sie wieder zurück an Ort und Stelle. Die Abteilung für Kunstfahndung im Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) in München habe die Artefakte an die Erzbruderschaft zur Schmerzhaften Muttergottes zurückgegeben, teilte die Behörde mit. Sie waren im Rahmen einer Versteigerung beim Düsseldorfer Auktionshaus Hargesheimer aufgetaucht. 

Bei den antiken Stücken aus dem 1. Jahrhundert nach Christus handelt es sich der Mitteilung zufolge um ein Steinfragment mit lateinischer Inschrift und um eine Schautafel mit eingelassenen Relieffragmenten. Ein Vertreter der Bruderschaft wies das Landeskriminalamt in München auf die Auktion hin. Die Abteilung für Kunstfahndung wandte sich daraufhin an das Auktionshaus. Dieses habe sich sofort bereit erklärt, die Objekte ohne Rechtsansprüche zurückzugeben, hieß es. 

Die Kunstfahnder nahmen die antiken Schätze in Verwahrung und brachten sie der Erzbruderschaft zur Schmerzhaften Muttergottes zurück, der der deutsche Friedhof, der Campo Santo der Deutschen und Flamen, gehört. Der Mensch, der die Artefakte zur Versteigerung eingeliefert hatte, hat sich nach Angaben des BLKA nicht strafbar gemacht. Der Einlieferer habe vielmehr glaubhaft dargelegt, dass er die Kunstobjekte rechtmäßig erworben habe.

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