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Illegales Feuerwerk – Zoll warnt vor Risiken und Strafen

Kurz vor dem Jahreswechsel warnt der Zoll vor illegal eingeführten Feuerwerkskörpern. (Symbolbild) / Foto: Bodo Marks/dpa
Kurz vor dem Jahreswechsel warnt der Zoll vor illegal eingeführten Feuerwerkskörpern. (Symbolbild) / Foto: Bodo Marks/dpa

Silvester steht an, und für viele gehört ein farbenfrohes Feuerwerk zur Tradition. Doch der Zoll warnt vor Risiken und Strafen.

Lautes Knallen, bunte Lichter: Kurz vor dem Jahreswechsel warnt der Zoll vor den Gefahren illegaler Feuerwerkskörper zu Silvester. Vor allem Ware ohne CE-Kennzeichnung oder aus unklarer Herkunft könne lebensgefährlich sein, teilte das Hauptzollamt Augsburg mit. Neben schweren Verletzungen drohen bei Einfuhr und Verwendung auch strafrechtliche Konsequenzen.

«Finger weg von nicht zugelassenen Feuerwerkskörpern», sagte ein Sprecher des Zollamts. Vorsicht sei auch bei den Feuerwerkskategorien geboten: Für die Kategorien F2 bis F4 seien sprengstoffrechtliche Zulassungen erforderlich, hieß es. Der Zoll empfiehlt daher, nur geprüfte Feuerwerkskörper mit gültiger CE-Kennzeichnung zu kaufen.

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