Rund 80 Jahre nach Ende der NS-Diktatur soll die Rückgabe sogenannter Raubkunst an Nachfahren der Holocaust-Opfer vereinfacht und beschleunigt werden. Bund, Länder und Kommunen besiegelten nach langem Vorlauf die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit, die noch dieses Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll.
Es geht um Kunstwerke, die Verfolgten in der Zeit des Nationalsozialismus geraubt wurden oder die sie unter Zwang verkauften und die nun in deutschen Museen sind. In den von Deutschland unterstützten sogenannten Washingtoner Prinzipien von 1998 werden frühere Besitzer und ihre Erben ermutigt, ihre Ansprüche anzumelden, damit «gerechte und faire Lösungen» gefunden werden. In der Praxis ist dies oft schwierig.
Bisher befasst sich mit Streitfällen die sogenannte Beratende Kommission, die jetzt zur Schiedsgerichtsbarkeit weiterentwickelt werden soll. Neu ist, dass sich Betroffene einseitig an das Schiedsgericht wenden können - bisher war dazu die Zustimmung der Gegenseite nötig, also zum Beispiel des betroffenen Museums. Die Kommission vermittelte deshalb nur in wenigen Einzelfällen. Schätzungen gehen von bis zu 600.000 gestohlenen Kunstwerken in der Nazi-Zeit aus.
Historische Verantwortung
Das jetzt zwischen Bund, Ländern und Kommunen geschlossene Verwaltungsabkommen zur Schiedsgerichtsbarkeit zeige, dass die Beteiligten zur historischen Verantwortung stünden, sagte die sächsische Kulturministerin Barbara Klepsch (CDU), Präsidentin der Kulturministerkonferenz. «Es ist ein Verfahren, das rechtsverbindliche Entscheidungen hervorbringen und den Interessen der Betroffenen besser gerecht wird.»
Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) sprach von einem wichtigen Schritt zur Verbesserung und Beschleunigung der Rückgabe von NS-Raubgut. Auch sie erwähnte die historische Verantwortung gegenüber Opfern der NS-Diktatur.
Debatte in München
Zuletzt war eine Debatte um Raubkunst in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen entbrannt. Charlotte Knobloch, die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, sprach in der «Süddeutschen Zeitung» vom Verdacht, dass «Nachkommen der einstigen Eigentümer von Raubkunst hingehalten und von einem der bedeutendsten Museen des Landes Kunstwerke zurückgehalten werden». Geraubtes Gut müsse endlich zurückgegeben werden.
Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) hatte zuletzt gewisse Fehler eingeräumt und Maßnahmen angekündigt, um die Situation zu verbessern.
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