Entscheidung des Verwaltungsgerichts München zur Klage der AfD gegen Beobachtung durch Verfassungsschutz
Das Verwaltungsgericht München wird zur Klage der AfD gegen deren Beobachtung durch den bayerischen Verfassungsschutz am 1. Juli eine Entscheidung bekanntgeben. Das sagte der Vorsitzende der 30. Kammer beim Verwaltungsgericht, Michael Kumetz, am Donn ..