Mieterhöhung über Mietspiegel hinaus in der Regel unzulässig
Das Landgericht München I hat Mieterhöhungen, die über die Anpassung der Miete aufgrund des Mietspiegels hinausgehen, klare Grenzen gesetzt. Ein solcher Zuschlag lasse sich jedenfalls nicht mit der Inflation begründen und sei in der Regel nicht zuläs ..