Münchner Cum-Ex-Prozess: Haftstrafen für Steuerhinterziehung
Im ersten Münchner Cum-Ex-Prozess hat das Gericht die beiden Angeklagten K. und U. zu Haftstrafen von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sechs Monate davon gelten wegen Verfahrensverzögerungen bereits als vollstreckt, wie die Vorsitzende Richte ..