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Bayern: Neue Regelung zur finanziellen Beteiligung an Solar- und Windenergie geplant

Mit finanziellen Anreizen für Bürger und Kommunen soll die Akzeptanz von Anlagen zur Erzeugung von Wind- und Sonnenenergie gesteigert werden. (Symbolbild) / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Mit finanziellen Anreizen für Bürger und Kommunen soll die Akzeptanz von Anlagen zur Erzeugung von Wind- und Sonnenenergie gesteigert werden. (Symbolbild) / Foto: Rolf Vennenbernd/dpa

Bayern plant ab Anfang 2025, Kommunen und betroffene Bürger für eingespeisten Solar- und Windstrom zu entlohnen. Ziel: 1000 neue Windenergieanlagen bis 2030 und Steigerung der Solarstromerzeugung.

Voraussichtlich von Anfang 2025 an sollen Bayerns Kommunen und direkt betroffene Bürger Geld für jede eingespeiste Kilowattstunde Strom aus neuen Solar- und Windanlagen erhalten. Es sei geplant, die neue Regelung Anfang des nächsten Jahres «scharfzustellen», sagte Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nach der Sitzung des Kabinetts in München. Er sei überzeugt, dass damit der Ausbau der erneuerbaren Energien im Land einen weiteren Schub erhalte.

1000 neue Windenergieanlagen bis 2030

Laut Aiwanger ist vorgesehen, den Kommunen 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde zu zahlen, betroffene Bürger könnten mit 0,1 Cent rechnen. Die Zahlungen werde es bei neuen Anlagen ab einem Megawatt Leistung geben, und sie sollen in einem je nach Anlage festzulegenden Radius an alle Beteiligten verteilt werden.

Die Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2030 1.000 neue Windenergieanlagen in Bayern zu initiieren und die jährliche Solarstromerzeugung auf 40 Terawattstunden zu steigern. Die Stärkung der Akzeptanz in der Bevölkerung gegenüber Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen sei ein entscheidender Schlüssel, um diese Ausbauziele und letztlich das Ziel der Klimaneutralität in Bayern bis 2040 zu erreichen.

Bislang keine Beteiligungsmöglichkeit für betroffene Einwohner

Der Bundesgesetzgeber hat mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz die grundsätzliche Möglichkeit geschaffen, Kommunen finanziell an der Wertschöpfung der Anlagen zu beteiligen. Die Anwendung beruht laut Staatskanzlei aber auf der Freiwilligkeit der Anlagenbetreiber. Die Beteiligungsmöglichkeit für die betroffenen Anwohner ist in der Bundesregelung nicht vorgesehen, hier solle das neue bayerische Beteiligungsgesetz greifen - es soll noch in diesem Jahr in den Landtag eingebracht werden.

Noch würden in Bayern neue Anlagen für die Energiegewinnung nicht immer mit Applaus begrüßt, so Aiwanger. Der Ausbau müsse aber dennoch erfolgen. Beim Wind habe sich der Knoten inzwischen auch gelöst - für Hunderte Windräder lägen bereits Anträge vor.

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