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Landeswahlleiter: Zunächst keine Info zu direkt Gewählten

Das geänderte Wahlrecht könnte laut bayerischem Landesamt für Statistik Auswirkungen auf die Bekanntgabe der direkt Gewählten bei der kommenden Bundestagswahl haben. (Symbolbild) / Foto: Jan Woitas/dpa
Das geänderte Wahlrecht könnte laut bayerischem Landesamt für Statistik Auswirkungen auf die Bekanntgabe der direkt Gewählten bei der kommenden Bundestagswahl haben. (Symbolbild) / Foto: Jan Woitas/dpa

Aufgrund des geänderten Wahlrechts zieht bei der kommenden Bundestagswahl nicht mehr jeder Wahlkreissieger automatisch ins Parlament ein. Das hat Folgen für die Bekanntgabe der Ergebnisse.

Wer zieht bei der kommenden Bundestagswahl als direkt Gewählter ins Parlament ein? Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik könnte zu dieser Frage aufgrund des geänderten Wahlrechts im Februar zunächst Unklarheit herrschen. 

Die bei der Statistikbehörde in Fürth angesiedelte Landeswahlleitung werde nämlich anders als noch bei der Bundestagswahl 2021 für das vorläufige Ergebnis zunächst nur die Mehrheiten und noch nicht die Gewählten nachweisen, teilte eine Sprecherin mit. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet.

Um festzustellen, wer sicher in den Bundestag einzieht, muss demnach erst die Bundeswahlleiterin die erforderliche Zweitstimmendeckung berechnen - also wie viele Sitze auf eine Landesliste einer Partei entfallen. Eine weitere Folge: Die Kreiswahlleiter stelle nicht mehr fest, welche Wahlkreisbewerber als gewählt gelten und benachrichtige auch keine Gewählten mehr.

Die Wahlrechtsreform sieht unter anderem die Begrenzung des Bundestages auf 630 Abgeordnete und den Wegfall der sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Damit ist für die Zahl der Sitze im Parlament künftig allein das Zweitstimmenergebnis einer Partei entscheidend - auch dann, wenn sie mehr Direktmandate geholt hat. In dem Fall gehen die Wahlkreisgewinner mit den schlechtesten Erststimmenergebnissen leer aus.

Die CSU hatte 2021 bis auf eines alle Direktmandate in Bayern gewonnen. Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht wollten unter anderem die Union und die Linke die Reform noch stoppen. Die Richter bestätigten die Wahlrechtsreform aber weitgehend.

Als verfassungswidrig erklärten sie dagegen die geplante Aufhebung der sogenannten Grundmandatsklausel. Damit ziehen Parteien auch künftig in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen, aber mindestens drei Direktmandate gewinnen.

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