Ein weiterer Markenstreit im Zusammenhang mit dem Schloss Neuschwanstein geht vor dem Gericht der EU in die entscheidende Phase. Am Donnerstag fand in Luxemburg die mündliche Verhandlung über die Klage des Freistaats Bayern statt, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Bayern klagt wegen einer Entscheidung des Amts der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO). Die Behörde hatte 2019 die Unionsmarke «Neuschwanstein» zugunsten des deutschen Bundesverbands Souvenir Geschenke Ehrenpreise eingetragen. Diese Registrierung galt unter anderem für Schmuck, Souvenirartikel, Haushaltswaren und Kleidung.
Der Freistaat wollte diese Marke daraufhin beim EUIPO für nichtig erklären lassen: Man habe ältere Rechte nach deutschen Gesetzen, nämlich an der Geschäftsbezeichnung «Neuschwanstein» etwa für den Betrieb von Museen und den Verkauf von Waren in Museumsshops. Das Amt wies den Antrag jedoch ab. Bayern habe nicht nachgewiesen, dass es die Marke auch außerhalb vom örtlichen Geschäftsverkehr nutze.
Der Freistaat ficht diese Entscheidung nun vor dem Gericht der EU an. Mit einem Urteil wird in einigen Monaten gerechnet.
Der Streit zwischen dem Bundesland und dem Verband schwelt seit Jahren. 2018 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits einmal über die Marke Neuschwanstein. Damals gewann der Freistaat und durfte damit weiterhin Lizenzgebühren für bestimmte Souvenirs wie Brettspiele oder Porzellantassen verlangen.
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