Die Verwertungsgesellschaft Gema will Firmen, die Künstliche Intelligenz (KI) mit Musik trainieren, künftig zur Kasse bitten. Es gebe bereits erste KI-Systeme, die auf Knopfdruck automatisiert Musik erstellen, sagte der Vorstandvorsitzende der Gema, Tobias Holzmüller, dem «Münchner Merkur». Die KI sei aber nur deshalb in der Lage, Musik zu produzieren, weil sie mit Musik gefüttert werde, die irgendwann von Menschen geschrieben worden sei.
«Man geht davon aus, dass viele KI-Systeme zum Beispiel mit der Musik auf Youtube trainiert werden. Die Urheber dieser Musikvorlagen hat aber keiner um Erlaubnis gefragt und es fließt auch keine Vergütung der KI-Firmen zurück an sie.» Dafür werde die Welt mit endloser Umsonst-Musik geflutet, die auch noch in Konkurrenz zur Musik der menschlichen Urheber trete, ohne die es die KI-Stücke nicht geben würde. «Das ist zutiefst ungerecht.» Die Gema wolle deshalb eine Vergütung für Komponisten, mit deren Musik die KI gefüttert werde.
KI braucht Input des Menschen
Bei KI-generierter Musik sei oft erkennbar, was die Vorlage war. «Wenn ein KI-Stück nach Abba klingt, dann war wohl Abba die Vorlage.» Aber auch eine generelle Abgabe der KI-Konzerne, die an alle Künstler ausgeschüttet wird, sei denkbar, sagt Holzmüller der Zeitung. «Schließlich durchforstet die KI Millionen von Werken nach Melodien, bestimmten Songmustern und so weiter. So würde die Abgabe der ganzen Branche zugutekommen.»
KI-Firmen sollten aus Sicht des Gema-Chefs zudem ein Eigeninteresse daran haben, eine solche Abgabe umzusetzen. «Gibt es keine Musikerinnen und Musiker mehr, die neue Stücke auf den Markt bringen, dreht sich die KI nur noch um sich selbst. Ohne den Input des Menschen wäre am Ende alles ein Brei ohne neue Impulse und Ideen.»
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist ein Verein mit Sitz in München. Sie vertritt rund 95.000 Musiker, Songwriter, Komponisten und Texter. Grundsätzlich wird immer dann eine Gema-Gebühr fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird, wie etwa bei Veranstaltungen oder Hintergrundmusik im Einzelhandel.
Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten