Die bayerische Polizeihubschrauberstaffel darf nicht wie geplant von München nach Oberschleißheim verlegt werden. Der entsprechende Planfeststellungsbeschluss ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts München teilweise rechtswidrig und darf darum nicht umgesetzt werden. Das Gericht gab dem Bund Naturschutz in Bayern, der gegen die Verlegung geklagt hatte, weitgehend recht. Die Pläne verstoßen laut Gericht gegen Vorgaben für das dortige landschaftliche Schutzgebiet.
Die ebenfalls behandelten Klagen der Gemeinde Oberschleißheim, zehn ihrer Bürger, der Stadt und des Landkreises München gegen die Verlegung blieben dagegen erfolglos.
Die Urteile (M 31 K 18.4150 und weitere) sind noch nicht rechtskräftig.
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