Das Landgericht Ellwangen hat einen Mann wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Kammer sah es einem Gerichtssprecher zufolge als erwiesen an, dass der 42-Jährige seine 40 Jahre alte Partnerin im Januar in Sontheim an der Brenz (Kreis Heidenheim) mit einem Messer getötet hat. Vom Vorwurf der vorsätzlichen Körperverletzung sprach die Kammer den Mann demnach frei. Das Gericht sei von einem minderschweren Fall des Totschlags ausgegangen.
Nach Angaben des Gerichtssprechers hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags und vorsätzlicher Körperverletzung beantragt. Die Nebenklagevertretung habe sich dem angeschlossen. Die Verteidigung habe einen Freispruch beantragt, im Fall einer Verurteilung aber eine Strafe von nicht mehr als zwei Jahren mit Bewährung gefordert.
In der Beziehung der beiden, aus der auch ein inzwischen einjähriges Kind hervorging, soll es dem Sprecher zufolge immer wieder Streit gegeben haben. Im Januar soll die Situation eskaliert sein. Mit einem Küchenmesser soll der 42-Jährige dem Sprecher zufolge auf seine Partnerin eingestochen und sie getötet haben. Zu den Vorwürfen habe er sich geäußert und die Tötungshandlung eingeräumt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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