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Streit um Räumung von Schlachthof - Stadt regt Vergleich an

Mutmaßliche Tierschutzverstöße sind Anlass für einen Streit um die Räumung des Aschaffenburger Schlachthofs. / Foto: Heiko Becker/dpa
Mutmaßliche Tierschutzverstöße sind Anlass für einen Streit um die Räumung des Aschaffenburger Schlachthofs. / Foto: Heiko Becker/dpa

In den Streit um die Räumung des Aschaffenburger Schlachthofs kommt Bewegung. Die Stadt hat einen Vergleichsvorschlag gemacht. Über diesen soll nun verhandelt werden.

Im Streit um die Räumung des Schlachthofs Aschaffenburg wollen Stadt und Schlachthofbetreiber eine außergerichtliche Lösung finden. Wie eine Sprecherin der Stadt mitteilte, hat die Stadt dem Schlachthof einen Vergleichsvorschlag übermittelt.

Nach einer vorläufigen Stellungnahme des Schlachthofs sollen nun vertiefende Verhandlungen folgen, wie es hieß. Die Stadtverwaltung sei damit beauftragt worden, dass bis spätestens Ende September ein Ergebnis vorliegen soll. Zudem soll ein für den 30. Juli geplanter Verkündungstermin am Landgericht Aschaffenburg in Abstimmung mit dem Schlachthof verschoben werden. 

Die Stadt ist Eigentümerin des Geländes und des Schlachthofgebäudes. Sie hatte dem Betreiber wegen möglicher Vergehen gegen das Tierschutzgesetz die Kündigung ausgesprochen und eine Räumungsfrist bis zum 15. Oktober 2023 zugestanden. Weil das Unternehmen die Frist verstreichen ließ, kam es zur Räumungsklage. 

Hintergrund des Streits sind Aufnahmen einer Tierschutzorganisation aus dem vergangenen Sommer. Diese zeigen, wie Beschäftigte Schweine und Rinder mit Elektroschockern traktieren und offensichtlich noch lebende Tiere auseinandernehmen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt seither gegen eine zweistellige Anzahl an Menschen - auch gegen eine amtliche Tierärztin, die dem Schlachthof einen Kontrolltermin vorab bekannt gegeben haben soll.

Knackpunkt bei den bisherigen Gesprächen in dem Zivilverfahren vor dem Landgericht Aschaffenburg war, ob und wie detailliert sich Vorgaben zu Tierschutzverstößen in den Pachtvertrag integrieren lassen.

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