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Urteil nach Attacke auf einen Polizisten nicht rechtskräftig

Das Gericht hatte Ende Juni einen 24-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. (Symboloptik)  / Foto: Lino Mirgeler/dpa
Das Gericht hatte Ende Juni einen 24-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. (Symboloptik) / Foto: Lino Mirgeler/dpa

Eine Polizeikontrolle eskaliert. Ein Polizist wird schwer verletzt. Die Haftstrafe für den mutmaßlichen Täter hat allerdings noch keinen Bestand.

Nach einer beinahe tödlichen Attacke auf einen Polizisten in Unterfranken ist das Urteil für den Angeklagten bislang nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft hätten Revision eingelegt, teilte das Landgericht Würzburg mit. Damit wird sich wohl der Bundesgerichtshof mit der Sache befassen müssen. 

Das Gericht hatte Ende Juni einen 24-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er soll sich im Januar einer Polizeikontrolle in Ochsenfurt (Landkreis Würzburg) widersetzt haben, wobei es zu der Auseinandersetzung kam. Dabei soll er dem Polizisten die Pistole entrissen und abgedrückt haben. Der Beamte blieb dabei unverletzt. 

Danach soll der Angeklagte auf den Polizisten eingeprügelt und mehrfach gegen den Kopf des regungslos am Boden liegenden Beamten getreten haben. Der schwer verletzte Polizist schoss dem Mann schließlich ins Bein und stoppte ihn so.

Die Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger hatten auf versuchten Mord plädiert. Die Verteidigung sah hingegen keinen Tötungsvorsatz und verlangte eine Verurteilung zu vier Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung.

 

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