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Gericht lehnt Antrag von Torschützenkönig Zehnder ab

Eisenachs Spieler Manuel Zehnder jubelt nach dem Spiel. / Foto: Jan Woitas/dpa
Eisenachs Spieler Manuel Zehnder jubelt nach dem Spiel. / Foto: Jan Woitas/dpa

Der Bundesliga-Torschützenkönig Zehnder kommt mit seiner Kündigung erstmal nicht durch. Damit ist die Zukunft des Spielers weiter offen.

Die sportliche Zukunft von Manuel Zehnder ist weiter offen. Der Torschützenkönig der abgelaufenen Saison in der Handball-Bundesliga kam mit seinem Eilverfahren hinsichtlich der Kündigung beim HC Erlangen nicht weiter. Das Arbeitsgericht Nürnberg hat den Antrag am Donnerstag abgewiesen, berichtete das Portal «Handball-World».

Demnach lief eine Acht-Tage-Frist ab. Der Schweizer Nationalspieler Zehnder, der in der abgelaufenen Saison vom HCE an den ThSV Eisenach ausgeliehen war, konnte sich mit seinem Stammverein nicht einigen. Daher traf das Gericht eine Entscheidung. Die Vorsitzende Richterin verwies auf zwei Punkte: Erstens fehlte aus Sicht der Kammer ein «fehlendes Rechtsschutzbedürfnis», da das Gericht offensichtlich Zweifel hatte, dass die Handball-Bundesliga diese Entscheidung im Eilverfahren auch tatsächlich als bindend ansehen würde. Die Liga hat demnach durchblicken lassen, dass sie ein Urteil in einem Hauptsacheverfahren möchte.

Das zweite Argument war die «Vorwegnahme der Hauptsache». Bei einem Hauptsacheverfahren findet nach vier Wochen ein erster Gütetermin statt, dann folgt in der Regel nach drei bis sechs Monaten ein Kammertermin. In einem Eilverfahren, also bei einem Antrag auf einstweilige Verfügung, wie ihn Zehnder gestellt hatte, geht alles schneller. Die Seite des Handballers kann gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Dafür hat sie einen Monat Zeit.

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