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DUH: Rechtliche Schritte nach Votum gegen Diesel-Fahrverbot

Straßenschilder mit der Aufschrift «Umwelt Zone» und «Diesel (außer Lieferverkehr und Anwohner) erst ab Euro 5/V frei» hängen zwischen den Strassen am Münchner Ring. / Foto: Peter Kneffel/dpa
Straßenschilder mit der Aufschrift «Umwelt Zone» und «Diesel (außer Lieferverkehr und Anwohner) erst ab Euro 5/V frei» hängen zwischen den Strassen am Münchner Ring. / Foto: Peter Kneffel/dpa

Nach dem Votum der Stadt München gegen eine Verschärfung des Diesel-Fahrverbots hat die Deutsche Umwelthilfe rechtliche Schritte angekündigt.

Nach dem Votum der Stadt München gegen eine Verschärfung des Diesel-Fahrverbots hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) rechtliche Schritte angekündigt. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe die Stadt zu Fahrverboten für Euro-5-Dieselfahrzeuge verurteilt, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Mittwoch in Berlin. Diese Ausweitung sei unerlässlich, um die Grenzwerte in München für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid noch in diesem Jahr einzuhalten. «Wir werden mit allen rechtlichen Mitteln sicherstellen, dass dieses Urteil schnellstmöglich umgesetzt wird», kündigte Resch an. Auch den Landesrechnungshof wolle man einschalten - wegen Verschleuderung von Haushaltsmitteln für eine offenkundig erfolglose Beschwerde.

Zuvor hatte der Stadtrat mit knapper Mehrheit dafür gestimmt, zur Verbesserung der Luftqualität auf einem besonders belasteten rund 2,5 Kilometer langen Abschnitt des Mittleren Rings Tempo 30 einzuführen. Eine Ausweitung des Fahrverbots, das seit Februar 2023 bereits für Diesel-4-Fahrzeuge in der Innenstadt einschließlich des Mittleren Rings gilt, bekam dagegen keine Mehrheit. Zudem will sich die Stadt ans Bundesverwaltungsgericht wenden und Beschwerde einlegen, weil in dem Urteil die Revision ausgeschlossen wurde.

Die DUH und der ökologische Verkehrsclub Deutschland (VCD) kündigten über ihren Rechtsanwalt Remo Klinger an, diese Nichtzulassungsbeschwerde nicht hinzunehmen, sondern deren Zurückweisung zu beantragen. Auch an den Landesrechnungshof werde man sich wenden. «Es grenzt an den strafrechtlich relevanten Tatbestand der Haushaltsuntreue, öffentliche Gelder für ein Verfahren auszugeben, das man allein zum Zweck der Verfahrensverschleppung und zur weiteren Nichteinhaltung von Gesundheitsgrenzwerten betreibt», erläuterte Klinger.

Die DUH und der VCD warfen der Stadt München überdies eine Verzögerungstaktik vor. «Tempo 30 reicht nicht aus, um die massiven Überschreitungen des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid in München zu beheben», erklärte Resch. «Durch diese Entscheidung müssen die Menschen in München noch länger schmutzige Luft atmen.»

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