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Nach Geflügelpest-Fall in Franken: Vorgaben fallen bald weg

Nach dem Ausbruch in einem Betrieb in Feuchtwangen wurden rund 30.000 Tiere getötet. (Symbolbild) / Foto: Armin Weigel/dpa
Nach dem Ausbruch in einem Betrieb in Feuchtwangen wurden rund 30.000 Tiere getötet. (Symbolbild) / Foto: Armin Weigel/dpa

Die strengen Maßnahmen nach einem Fall der Vogelgrippe in einem Betrieb in Feuchtwangen fallen am Wochenende weg. Ganz gebannt ist die Gefahr laut den Behörden aber noch nicht.

Die Einschränkungen nach einem Geflügelpest-Fall im Landkreis Ansbach werden am Sonntag (13. April) wieder aufgehoben. Dies teilte das Landratsamt mit. Alle Umgebungsuntersuchungen hätten gezeigt, dass es sich um einen einzelnen Ausbruch gehandelt habe. Das Virus kursiere bei Wildgeflügel zwar noch immer, Biosicherheitsmaßnahmen der Halter von Geflügel hätten bislang aber neue Ausbrüche verhindert.

Stallpflicht wird aufgehoben

Hühner und Wassergeflügel dürfen jetzt wieder ins Freie, die Stallpflicht werde aufgehoben. Auch die Vermarktung und Abgabe von Eiern sei wieder in gewohnter Weise erlaubt. Küken, Junghennen und Enten könnten auf Märkten gekauft und angeboten werden.

Zuvor hatte es in einem Betrieb im mittelfränkischen Feuchtwangen einen amtlich bestätigten Fall der Geflügelpest gegeben. Rund 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken wurden getötet und entsorgt. Um den Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Für beide Zonen galt eine Stallpflicht. Diese Vorgaben entfallen nun ebenfalls.

Weiter neue Fälle in Deutschland

Nach Angaben der Behörde ist die Gefahr der Geflügelpest generell noch nicht ganz überstanden. In den vergangenen Wochen sei im ganzen Bundesgebiet immer wieder infiziertes Wildgeflügel entdeckt worden.

Die Geflügelpest oder Aviäre Influenca ist eine Infektionskrankheit. Das hochansteckende Virus kann von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen werden. Infiziertes Geflügel stirbt meist an der Krankheit.

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