Die Einschränkungen nach einem Geflügelpest-Fall im Landkreis Ansbach werden am Sonntag (13. April) wieder aufgehoben. Dies teilte das Landratsamt mit. Alle Umgebungsuntersuchungen hätten gezeigt, dass es sich um einen einzelnen Ausbruch gehandelt habe. Das Virus kursiere bei Wildgeflügel zwar noch immer, Biosicherheitsmaßnahmen der Halter von Geflügel hätten bislang aber neue Ausbrüche verhindert.
Stallpflicht wird aufgehoben
Hühner und Wassergeflügel dürfen jetzt wieder ins Freie, die Stallpflicht werde aufgehoben. Auch die Vermarktung und Abgabe von Eiern sei wieder in gewohnter Weise erlaubt. Küken, Junghennen und Enten könnten auf Märkten gekauft und angeboten werden.
Zuvor hatte es in einem Betrieb im mittelfränkischen Feuchtwangen einen amtlich bestätigten Fall der Geflügelpest gegeben. Rund 15.000 Mastputen und rund 15.000 Putenküken wurden getötet und entsorgt. Um den Betrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Für beide Zonen galt eine Stallpflicht. Diese Vorgaben entfallen nun ebenfalls.
Weiter neue Fälle in Deutschland
Nach Angaben der Behörde ist die Gefahr der Geflügelpest generell noch nicht ganz überstanden. In den vergangenen Wochen sei im ganzen Bundesgebiet immer wieder infiziertes Wildgeflügel entdeckt worden.
Die Geflügelpest oder Aviäre Influenca ist eine Infektionskrankheit. Das hochansteckende Virus kann von Wildvögeln auf Zuchttiere übertragen werden. Infiziertes Geflügel stirbt meist an der Krankheit.
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