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Anklage fordert Höchststrafe für «Personalchef-Killer»

«Rettungsdienst» steht auf der Jacke eines Mannes vor einem Rettungswagen der Feuerwehr. / Foto: Jens Kalaene/dpa/Symbolbild
«Rettungsdienst» steht auf der Jacke eines Mannes vor einem Rettungswagen der Feuerwehr. / Foto: Jens Kalaene/dpa/Symbolbild

Kaltblütig erschießt ein Mann in Frankreich drei Frauen, die er für seine Entlassungen verantwortlich hält. Im Berufungsprozess fordert die Anklage lebenslange Haft für den «Personalchef-Killer».

Im Berufungsprozess gegen einen als «Personalchef-Killer» bekannt gewordenen Mann in Frankreich hat die Staatsanwaltschaft vor Gericht in Grenoble lebenslange Haft gefordert. Eine Strafmilderung wegen eingeschränkter Urteilsfähigkeit komme für den 49-Jährigen nicht infrage, dem dreifacher Mord und ein versuchter Mord angelastet werden, plädierte die Anklage am Dienstag, wie die Zeitung «Les Dernières Nouvelles d'Alsace» aus dem Gerichtssaal berichtete.

Der Angeklagte hatte gegen eine Verurteilung zu lebenslanger Haft durch das Landgericht in Valence im vergangenen Sommer Berufung eingelegt. Das Gericht hatte den arbeitslosen Ingenieur aus Lothringen für schuldig befunden, zwei Personalleiterinnen und eine Arbeitsamtsmitarbeiterin erschossen zu haben. Außerdem hatte er versucht, einen weiteren Personaler zu erschießen.

Zu den Taten kam es im Januar 2021 binnen drei Tagen im Elsass sowie in Südfrankreich. Zu den Opfern gehörte auch die Personalchefin der Frankreich-Niederlassung des fränkischen Baustoffherstellers Knauf im elsässischen Wolfgantzen, Estelle L.. Der Täter kannte sie wegen ihrer früheren Tätigkeit als Praktikantin im Personalbereich eines anderen Unternehmens.

Blutige Rache für nicht verkraftete Entlassungen

Zum Motiv hatte der Angeklagte im Prozess weitgehend geschwiegen. Die Anklageschrift machte aber deutlich, dass dieser sich an denen rächen wollte, die er für sein gescheitertes Berufsleben verantwortlich macht. Drei der vier Opfer waren an Entlassungen, von denen der Mann vor etlichen Jahren betroffen war, beteiligt. Über die beiden Tatwaffen hatte der Sportschütze, der zeitweise auch in Deutschland arbeitete, legal verfügt.

Ein Urteil in dem Berufungsprozess wurde noch am Dienstagabend oder am Mittwoch erwartet.

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