Der mutmaßliche Messerstecher von Duisburg war bereits im vergangenen Jahr für mehrere Monate als «Person mit Risikopotenzial» eingestuft. Das geht aus einem Bericht an den Innenausschuss des Landtags NRW hervor. Der 21-Jährige steht im Verdacht, Ende Februar versucht zu haben, zwei Grundschulkinder heimtückisch zu ermorden. Die neun und zehn Jahre alten Kinder waren durch Messerstiche schwer verletzt worden.
Der Verdächtige habe im Februar 2023 einem Arzt gegenüber eine Gewalttat gegen seine Mutter angekündigt, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht. Daraufhin sei er in das Frühwarnsystem Periskop (Personen mit Risikopotenzial) aufgenommen worden.
Nach der Aussöhnung mit seiner Mutter und dem danach gewaltfreien Zusammenleben sei er im Oktober 2023 wieder ausgestuft worden. Im Januar 2024 seien dann aber zwei Fälle von häuslicher Gewalt gegen seine Mutter bekannt geworden. Ob der Beschuldigte angesichts dieser Vorfälle wieder als Person mit Risikopotenzial hätte eingestuft werden sollen, werde durch die Fachaufsicht geprüft.
Im selben Monat, am 8. Januar, soll der 21-Jährige zudem in einem Chat einem Zeugen in Bayern einen Mord für September 2024 angekündigt haben. Diese Information habe die Polizei in Duisburg aber nicht rechtzeitig erreicht. «Wir hatten - nach der jetzigen Berichtslage - keinerlei Information», sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). Warum ein Ermittlungsrichter, der die Polizei unterrichten wollte, diese telefonisch nicht erreicht habe, werde noch versucht zu ermitteln.
Die bayerische Polizei hatte den Verdächtigen als Absender der Chat-Nachricht ausfindig gemacht und die Ermittlungsakten zunächst an die Staatsanwaltschaft Regensburg weitergegeben. Von dort sei der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Duisburg weitergeleitet worden. Letztlich hatten die Ermittler dort zwar einen Durchsuchungsbeschluss gegen den 21 Jahre alten Deutsch-Bulgaren erwirkt, der aber nicht mehr vor dem Angriff Ende Februar umgesetzt worden war.
Ob es bei den Justizbehörden in Nordrhein-Westfalen etwa wegen eines falsch eingetragenen Aktenzeichens, einer fehlenden telefonischen Vorwarnung und nicht mitgelieferter Unterlagen zu Verzögerungen kam, werde durch die Dienstaufsicht untersucht, heißt es in dem Bericht.
Während das Justizministerium in Düsseldorf darin angibt, das «Deckblatt zur Übersendung» aus Bayern habe keine besondere Eilbedürftigkeit erkennen lassen, betonte die Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag, die Akten zu dem Verdächtigen seien mit dem Hinweis «EILT SEHR» rechts oben auf der Abgabeverfügung weitergeleitet worden.
Zudem sei das Datum, an dem Ermittlungsakten in dem Fall von der Polizei in Straubing an die Straubinger Zweigstelle der Staatsanwaltschaft Regensburg gegangen seien, im Bericht falsch angegeben, sagte ein Sprecher der Ermittlungsbehörde in Straubing. Im Bericht war vom 19. Januar die Rede, die polizeilichen Ermittlungen seien aber erst am 29. Januar abgeschlossen worden. Die Akten seien erst am 5. Februar bei der Zweigstelle der Staatsanwaltschaft gelandet.
Das NRW-Justizministerium räumte inzwischen ein, dass es sich beim 19. Januar um einen Schreibfehler handelt. Richtig sei der 29. Januar. Beim Eil-Hinweis beziehe sich die Aussage auf das Deckblatt, nicht auf die Abgabeverfügung.
«Der Bericht der Landesregierung war sowohl für das Innen- als auch für das Justizministerium ein einziger Offenbarungseid», kritisierte die SPD-Abgeordnete Christina Kampmann. «Niemand wollte für dieses Desaster Verantwortung übernehmen. Stattdessen waren alle darum bemüht, Fehler bei anderen zu suchen. Hier muss noch einiges dringend aufgeklärt werden.»
«Wenn es einen konkreten Hinweis eines Bürgers auf eine Gefährdung gibt, dann darf es nicht 51 Tage dauern, bis die zuständigen Behörden konkrete Maßnahmen ergreifen», ergänzte der SPD-Abgeordnete Sven Wolf. «Erst recht nicht, wenn es sich bei dem Gefährder um eine polizeibekannte Person handelt.» Das Konzept Periskop solle dazu dienen, tickende Zeitbomben sofort zu erkennen. «Scheinbar aber hat diese Zeitbombe mehr als sieben Wochen auf den Schreibtischen gelegen, ohne das jemand das Ticken gehört hat.»
Gegen den mutmaßlichen Angreifer war Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes erlassen worden. Der Haftbefehl sei inzwischen in einen sogenannten Unterbringungsbefehl umgewandelt worden, hatte die Duisburger Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Seit Dienstag befinde sich der Verdächtige in einer Psychiatrie. Im Laufe der Ermittlungen hätten sich Zweifel an seiner Schuldfähigkeit ergeben. Die beiden Kinder, auf deren Köpfe der Mann eingestochen hatte, hätten das Krankenhaus inzwischen verlassen können, hieß es im Bericht.
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