Die Polizei in Bayern soll schon Wochen vor dem Messerangriff auf zwei Grundschulkinder in Duisburg Hinweise auf Mordpläne des Verdächtigen gehabt haben. Ein Zeuge habe sich am 8. Januar bei der Polizei im niederbayerischen Straubing gemeldet, weil ein Bekannter von einem ihm nicht persönlich bekannten Mann in einem Discord-Chat für September 2024 einen «Mordanschlag» für September 2024 angekündigt bekommen habe. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Justizministeriums an den Rechtsausschuss des Landtags in Düsseldorf hervor.
Laut dem Bericht waren auf einem in dem Chat mitversandten Bild die mutmaßlichen Tatwaffen zu sehen, die nach der Tat Ende Februar in Duisburg sichergestellt worden waren. Zudem habe sich aus den Videos, die der 21 Jahre alte Deutsch-Bulgare geteilt hatte, erkennen lassen, dass er Serienmörder verherrliche.
Die Straubinger Polizei habe den Verdächtigen als Absender der Nachricht identifiziert und die Akten am 19. Januar an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Dort habe man den Vorgang an die Duisburger Staatsanwaltschaft weitergeleitet, wo die Akten gut einen Monat später, am 15. Februar, eingegangen seien. Das «Deckblatt zur Übersendung» habe dabei keine besondere Eilbedürftigkeit erkennen lassen, heißt es in dem Bericht. Dennoch sei fünf Tage später ein Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten gegen den 21-Jährigen eingeleitet worden.
Gegen den 21-Jährigen sei unter anderem ein Durchsuchungsbeschluss erlassen, aber vor der Tat am 28. Februar nicht mehr umgesetzt worden. Ob es bei den Behörden in Nordrhein-Westfalen wegen eines falsch eingetragenen Aktenzeichens und nicht mitgelieferter Unterlagen zu Verzögerungen kam, werde bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörden untersucht. Ob davon auch bayerische Ermittler betroffen sind, blieb auf Nachfrage beim bayerischen Innenministerium am Mittwoch zunächst unklar.
Nach dem Messerangriff auf ein neun Jahre altes Mädchen und einen zehn Jahre alten Jungen in Duisburg war gegen den mutmaßlichen Angreifer zunächst Haftbefehl wegen zweifachen versuchten Mordes erlassen worden. Es seien zwei Messer und ein Hammer als mögliche Tatwaffen sichergestellt worden.
Der Haftbefehl gegen den 21-Jährigen sei allerdings inzwischen in einen sogenannten Unterbringungsbefehl umgewandelt worden. Seit Dienstag befinde sich der Verdächtige in einer Psychiatrie, weil sich im Laufe der Ermittlungen Zweifel an seiner Schuldfähigkeit ergeben hätten, teilte die Duisburger Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die beiden Kinder, auf deren Köpfe der Mann eingestochen hatte, hätten das Krankenhaus inzwischen verlassen können. Es dürfte sich bei ihnen um Zufallsopfer gehandelt haben.
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