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Streit um Hilfszahlungen für Hochwasserkatastrophe in Bayern

Wer zahlt für die Hochwasserschäden? Der Streit geht weiter. (Archivbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa
Wer zahlt für die Hochwasserschäden? Der Streit geht weiter. (Archivbild) / Foto: Sven Hoppe/dpa

Wer zahlt für die Hochwasserschäden im Juni? Das Pingpong geht weiter - nicht nur zwischen Berlin und München, sondern auch innerhalb Bayerns.

Der Streit über mögliche Hilfszahlungen des Bundes für die Hochwasserkatastrophe in Bayern im Juni geht weiter. Nun werfen die Landtags-Grünen der Staatsregierung vor, gegen die Ampel in Berlin zu wettern, ohne dass die bayerische Regierung selbst komplette Zahlen kennt.

Die Grünen berufen sie dabei auf eine Antwort aus dem Umweltministerium - sie hatten danach gefragt, welche Kommunen von dem Hochwasser betroffen gewesen seien. Das Ministerium antwortete, ein vollständiges Bild existiere aktuell noch nicht, das Landesamt für Umwelt sei beauftragt worden, bis Anfang 2025 einen detaillierten Bericht vorzulegen. Schadensschwerpunkte seien Schwaben und das westliche Oberbayern gewesen.

Grüne: Staatsregierung stellt großspurig unbelegte Forderungen

Der Grünen-Abgeordnete Patrick Friedl sagte, angesichts dieser Antwort solle die Staatsregierung «in Richtung Bundesregierung mit Forderungen ganz leise sein oder endlich substanziell den Nachweis führen, dass eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegt und Bayern bei deren Bewältigung überfordert ist». Friedl sagte, die bayerische Regierung habe selber kaum Daten, aber wettere gegen die Ampel und stelle großspurig unbelegte Forderungen, um vom eigenen Unvermögen abzulenken. 

Eine Regierungssprecherin hatte in Berlin zuletzt mitgeteilt, der Bund dürfe nur Hilfe leisten, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes festgestellt werde, die die betroffenen Länder überfordere. Entsprechende Nachweise sei die bayerische Staatsregierung schuldig geblieben. Bislang wurde eine solche Katastrophe vom Bund nicht festgestellt.

Pingpong zwischen Berlin und München

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums bekräftigte auf Nachfrage: «Der Bund kann sich nach geltender Staatspraxis nur dann und ausnahmsweise an den Kosten der Länder beteiligen, wenn eine Katastrophe nationalen Ausmaßes vorliegt und die betroffenen Länder bei deren Bewältigung überfordert wären.» Und weiter: «Um eine Katastrophe nationalen Ausmaßes festzustellen, müssen die Gesamtumstände bewertet werden. Dazu gehören u.a. auch die unmittelbaren Auswirkungen einer Katastrophe auf die Länderhaushalte.»

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) hatte dagegen zuletzt vorgerechnet, dass die Hochwasserkatastrophe in Süddeutschland im Juni Schäden von mehr als 4,1 Milliarden Euro verursacht habe. Fast 1,8 Milliarden Euro der nicht versicherten Schäden entfielen auf Bayern. Füracker sagte, erste vorläufige Schadenszahlen seien dem Bund «längst im Detail bekannt». Die Staatsregierung beschwert sich deshalb seit geraumer Zeit, dass Hilfe aus Berlin ausbleibe. Vom 30. Mai bis zum 11. Juni hatte es in Bayern und in Baden-Württemberg vielerorts Hochwasser infolge von Starkregen gegeben.

Ministerium: Neues Schreiben nach Berlin geschickt

Nach Angaben des bayerischen Finanzministeriums brachte Füracker am 1. Oktober nochmals ein weiteres Schreiben nach Berlin auf den Weg - damit sei das Bundesfinanzministerium nun wieder am Zug.

Die Kritik der Grünen wies Füracker zurück. «Die Grünen verkennen selbst einfachste Zusammenhänge: Selbstverständlich müssen bei Flutkatastrophen vorläufige Schätzungen herangezogen werden», sagte er. Sogar bei der Flutkatastrophe aus dem Jahr 2021 stünden die entstandenen Schäden bis dato nicht endgültig fest – und hier habe der Bund auch geholfen. «Beim Bund fehlen keine Unterlagen und Belege, sondern der politische Wille, Bayern zu unterstützen», argumentierte Füracker.

Scholz sprach bei Besuch in Bayern von geübter Praxis der Solidarität

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte - wie viele andere Landes- und Bundespolitiker - während der Katastrophe besonders betroffene Orte besucht. In Bayern wies er dabei auf die «geübte Praxis der Solidarität» in Deutschland hin und erklärte, sie werde auch dieses Mal nach der Akuthilfe und den Aufräumarbeiten zum Ausdruck kommen. Darauf beruft sich die Staatsregierung - und wirft dem Kanzler in regelmäßigen Abständen Wortbruch vor.

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