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Streit im Jagdverband: Aiwanger lädt zur Aussprache

Hubert Aiwanger (Freie Wähler), bayerischer Wirtschafts- und Jagdminister, spricht in der Max-Reger-Halle auf der Landesversammlung des Bayerischen Jagdverbands (BJV). / Foto: Armin Weigel/dpa
Hubert Aiwanger (Freie Wähler), bayerischer Wirtschafts- und Jagdminister, spricht in der Max-Reger-Halle auf der Landesversammlung des Bayerischen Jagdverbands (BJV). / Foto: Armin Weigel/dpa

Wirtschafts- und Jagdminister Aiwanger lädt zum Gespräch ein, um Streitereien innerhalb des BJV beizulegen.

Mit den Streitereien innerhalb des Bayerischen Jagdverbands (BJV) soll nach dem Willen von Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) nun Schluss sein. Nach dpa-Informationen hat Aiwanger zu einer Aussprache zwischen Präsidium, Bezirksvorsitzenden und Kreisgruppenvorsitzenden des BJV geladen. Eine Verbandssprecherin bestätigte den Eingang der Einladung und kündigte am Samstag an, dass das Präsidium teilnehmen werde. Ein Ministeriumssprecher hatte am Freitag auf Anfrage an den BJV verwiesen.

Beim Landesjägertag am 9. März in Weiden hatte Aiwanger den Verband zu Geschlossenheit aufgefordert und sich als Mediator angeboten. «Und dann ist Ruhe!», forderte Aiwanger damals. Am kommenden Donnerstag soll das Gespräch stattfinden.

BJV-Präsident Ernst Weidenbusch begrüßte Aiwangers Initiative: «Nur gemeinsam und ohne persönliche Animositäten und Rachefeldzüge» könnten die Beteiligten im Verband die wichtige Interessenvertretung für Bayerns Jägerschaft sein, die in Politik und Öffentlichkeit gehört und respektiert werde. «Insofern gehen wir davon aus, dass wir es schaffen, konstruktiv alle Differenzen auszuräumen und freuen uns auf den fachlichen Input aller Beteiligten», sagte er.

Direkt vor der Aussprache im Wirtschaftsministerium wird am Zivilgericht in München noch ein Urteil erwartet. In dem Verfahren geht es um das Verbot eines öffentlichen Livestreams vom Landesjägertag, das für Ärger im Verband gesorgt hatte. Der BJV hatte Widerspruch gegen die von der BJV-Kreisgruppe Memmingen vor dem Landgericht München I erwirkte einstweilige Verfügung eingelegt, mit der der öffentliche Livestream untersagt worden war. Am 16. Mai will die Richterin ihre Entscheidung verkünden.

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