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«Informationskampagne» über Gefahr des Rauchens vor Gericht

Dass Zigaretten ungesund sind, darüber sind sich Kläger und Beklagte einig / Foto: Sven Hoppe/dpa
Dass Zigaretten ungesund sind, darüber sind sich Kläger und Beklagte einig / Foto: Sven Hoppe/dpa

Wo hört sachliche Information auf, wo beginnt unerlaubte Werbung für Alternativen wie Tabakerhitzer? Im Streit zwischen Philip Morris und dem Freistaat Bayern steht das Urteil an.

Der Freistaat Bayern hat dem Tabakkonzern Philip Morris eine Informationskampagne über die Gefahr des Zigarettenrauchens verboten - die Klage von Philip Morris dagegen wurde heute vor dem Verwaltungsgericht München verhandelt. Dabei machten die Richter deutlich, dass das Gesetz auch indirekte Werbung für Tabakprodukte verbietet. Das Urteil soll morgen veröffentlicht werden. 

Philip Morris stellt Zigaretten wie Marlboro her, aber auch Tabakverdampfer wie «IQOS». In Anzeigen wies das Unternehmen darauf hin, dass Zigarettenrauch über 90 krebserregende Substanzen enthält und der Verzicht auf Tabak die beste Alternative sei. Nikotinbeutel, E-Zigaretten oder auch Tabakerhitzer seien potenziell weniger schädlich, aber auch nicht schadstofffrei und machten ebenfalls süchtig. Der Freistaat untersagte die Kampagne als unerlaubte Tabakwerbung und drohte mit hohen Bußgeldern. 

Die entscheidende Frage für das Gericht ist, ob die Informationskampagne eines Tabakherstellers mit dem Verweis auf weniger schädliche Alternativen geschicktes Marketing ist und somit bereits unter das Verbot der Tabakwerbung fällt. Jede Art von Tabakwerbung, auch indirekte Werbung oder Imagekampagnen, fielen unter das generelle Verbot, sagte die Vorsitzende Richterin mit Verweis auf die gängige Rechtsprechung.

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