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Staatsforsten lockern in Ausnahmen Vergabe für Windflächen

In bestimmten Ausnahmen lockern die Staatsforsten ihr bisheriges Vergabeverfahren für Windräder - nicht immer ist die Höhe der Pacht das entscheidende Kriterium für einen Zuschlag. (Archivbild) / Foto: Daniel Vogl/dpa
In bestimmten Ausnahmen lockern die Staatsforsten ihr bisheriges Vergabeverfahren für Windräder - nicht immer ist die Höhe der Pacht das entscheidende Kriterium für einen Zuschlag. (Archivbild) / Foto: Daniel Vogl/dpa

In Bayerns Staatsforsten sollen viele Windräder klimafreundlichen Strom produzieren. Die Kommunen haben aber oft das Nachsehen in den Ausschreibeverfahren. Nun gibt es eine neue Chance für sie.

Die bayerischen Staatsforsten (BaySF) verzichten bei der Vergabe von Zuschlägen für Windkraftanlagen in bestimmten Fällen auf das bürokratische Vergabeverfahren. «Dies ist dann möglich, wenn konkrete Staatswaldflächen zwar für die Nutzung der Windenergie geeignet sind, aber aufgrund ihrer Größe oder Ausformung für ein eigenständiges Windenergieprojekt nicht nutzbar sind», teilte ein Sprecher der Staatsforsten auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in München mit. Dies könne etwa der Fall sein, wenn auf Fremdgrund ein Windpark geplant sei und auf angrenzenden Staatswaldflächen nur ein bis zwei Windenergieanlagen errichtet werden könnten. 

Nicht immer ist ein Auswahlverfahren zielführend

«Denkbar ist auch, dass ein auf Staatsforstgrund bereits bestehender Windpark innerhalb des Staatswaldes aufgrund der vorhandenen Rahmenbedingungen nur um bis zu ein bis zwei Windenergieanlagen erweitert werden kann», hieß es weiter. In solchen Fällen wäre die Durchführung eines wettbewerbliches Auswahlverfahren nicht zielführend. Stattdessen werde dann mit dem Projektentwickler ein Vertrag zu marktüblichen Konditionen verhandelt. «Solche Fälle können allerdings nicht pauschaliert werden und bedürfen in jedem Fall einer fachlichen Prüfung und rechtlichen Bewertung durch die BaySF.»

Derzeit werden bereits fünf Ausnahmefälle geprüft

Die Häufigkeit solcher Ausnahmefälle könne aktuell jedoch nicht genau beziffert werden, so der Sprecher. «Wir prüfen derzeit fünf Fälle. Im Vergleich zu einer Flächenbereitstellung über die wettbewerblichen Auswahlverfahren sind solche Ausnahmen von untergeordneter Bedeutung.»

Aus Sicht des energiepolitischen Sprechers der Grünen im Landtag, Martin Stümpfig, ist die neue Praxis aber durchaus ein Grund zur Freude: «Solche Gebiete werden wir voraussichtlich mehrere haben in Bayern. Der erste Praxisfall dieser Erfolgsverhandlung befindet sich im Landkreis Ansbach.» In der Gemeinde Leutershausen seien beide Vorrangflächen teilweise im Besitz der Staatsforsten. Die gesamte Fläche könne nun unter Federführung der Kommune entwickelt werden. «Dies vereinfacht das Verfahren sehr stark und garantiert, dass die Projekte genauso umgesetzt werden, wie die Kommune es wünscht.»

Warnung vor zu hohen Pachtforderungen an die Kommunen

«Wenn nun die bayerischen Staatsforsten hier kompromissbereiter sind und auf eine Ausschreibung verzichten, ist dies nicht nur für die Gemeinde Leutershausen ein großer Gewinn, sondern auch für viele andere Gemeinden, die Staatsforstflächen in ihrer Kommune haben», sagte Stümpfig. Zugleich betonte er aber, er hoffe, dass keine überzogenen Forderungen der Staatsforsten bezüglich der Pacht gestellt würden. «Damit könnte das Ganze dann wieder zum Scheitern gebracht werden, wenn die Staatsforsten sich mit Pachten im einstelligen Bereich nicht zufriedengeben.»

Neues Vergabeverfahren gibt es seit 2023

Seit 2023 führen die Staatsforsten eigentlich in jedem Vergabeverfahren ein umfangreiches Ausschreibungsverfahren für die für Windkraft geeigneten Gebiete durch. Dabei werden die eingereichten Projekte anhand eines standardisierten Punkteverfahrens miteinander verglichen. Da trotz aller gegenteiligen Bekundungen der Staatsforsten das finanziell beste Angebot per se eine extrem hohe Punktzahl bekommt, haben kommunale Anträge im Vergleich zu Investoren aus der freien Wirtschaft meist das Nachsehen.

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