Mehr Glück als Verstand hatte laut Gerichtsangaben ein Kläger am Landgericht Coburg: Der Autofahrer wollte nach einem missglückten Driftversuch bei seiner Versicherung die entstandenen Kosten einklagen - und bekam Recht.
Der Mann hatte den Angaben zufolge im vergangenen Jahr mit seinem Sportwagen vom Typ Corvette zwei Runden mit durchdrehenden Reifen um einen Kreisverkehr gedreht, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in Coburg mitteilte. Bei der Ausfahrt aus dem Kreisel habe er dann die Kontrolle über seinen Wagen verloren und sei mit ihm gegen einen Bordstein und eine Mauer gestoßen. Für den Schaden sollte aus seiner Sicht die Vollkaskoversicherung aufkommen. Doch das Versicherungsunternehmen lehnte ab. Begründung: Der Schaden sei vorsätzlich entstanden. Zudem schließe eine Klausel Schäden infolge eines Rennens aus.
Das Landgericht Coburg entschied in zweiter Instanz letztlich für den Kläger. Der Versicherer habe im Vertrag auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Auch einen Vorsatz sahen die Richter demnach nicht. Der Fahrer habe vielmehr auf das Gelingen seines Drifts vertraut. «Mit dem Unfall war es nämlich vorbei mit dem Imponiergehabe gegenüber seinem Beifahrer.» Und auch ein Rennen liege nicht vor, sei doch weit und breit kein anderes Fahrzeug zu sehen gewesen. Das Urteil ist den Angaben zufolge rechtskräftig.
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