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Zu Unrecht Provision gezahlt? Anklage nach Masken-Deal

Die Firma aus der Oberpfalz soll einen Vertrag über die Lieferung von zehn Millionen OP-Masken nach Bayern abgeschlossen haben. (Symbolbild) / Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa
Die Firma aus der Oberpfalz soll einen Vertrag über die Lieferung von zehn Millionen OP-Masken nach Bayern abgeschlossen haben. (Symbolbild) / Foto: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa

Mehr als 200.000 Euro Provision soll der Ex-Geschäftsführer einer Firma für einen Deal über Millionen OP-Masken für Bayern gezahlt haben. Profitiert hat davon mutmaßlich seine Lebensgefährtin.

Wegen einer mutmaßlich unnötigen Provisionszahlung für einen Masken-Deal, von der vor allem seine Lebensgefährtin profitiert haben soll, ist Anklage gegen den Ex-Geschäftsführer einer Firma aus der Oberpfalz erhoben worden. 

Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Regensburg gehen davon aus, dass der 54-Jährige nachträglich eine Vereinbarung für eine Provision von knapp 230.000 Euro fingiert hat - für eine Lieferung von 10 Millionen OP-Masken an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Der Auftrag wäre der Staatsanwaltschaft zufolge aber wegen eines vorherigen Masken-Vertrags auch ohne besondere Vermittlung zustande gekommen.

Vor Masken-U-Ausschuss die Unwahrheit gesagt?

Einen Großteil des Geldes soll der Empfänger der Zahlung an die Lebensgefährtin des Ex-Geschäftsführers weitergeleitet haben. Dem Ex-Geschäftsführer werde deshalb Untreue vorgeworfen, dem Mann und der Lebensgefährtin jeweils Beihilfe dazu. 

Weil der Ex-Geschäftsführer und der weitere Angeklagte im Herbst 2022 als Zeugen vor dem Masken-Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags nicht die Wahrheit zu den Geschäften gesagt haben sollen, wird beiden zudem falsche uneidliche Aussage vorgeworfen. Auf Grundlage der Arbeit des Ausschusses hatten Kripo und Staatsanwaltschaft im Dezember 2022 die Ermittlungen gegen das Trio aufgenommen.

Trio weist Vorwürfe zurück

Die drei Verdächtigen haben die Vorwürfe laut Staatsanwaltschaft zurückgewiesen, bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte die Unschuldsvermutung. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, könnte das Geld aus der Provisionszahlung zurückgefordert werden. Damit dies dann auch möglich ist, sicherten die Ermittler nach eigenen Angaben entsprechende Vermögenswerte.

Ob es zum Prozess kommt, entscheidet nun das Landgericht Regensburg.

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