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Eisenreich will Forschung zu Einsatz von KI voranbringen

Georg Eisenreich (CSU), Justizminister von Bayern, nach einer gemeinsamen Konferenz der deutschen Innen- und Justizminister. / Foto: Sven Hoppe/dpa
Georg Eisenreich (CSU), Justizminister von Bayern, nach einer gemeinsamen Konferenz der deutschen Innen- und Justizminister. / Foto: Sven Hoppe/dpa

KI soll in vielen Bereichen die Arbeit erleichtern, auch in der Justiz. Bayerns zuständiger Minister moniert bei der Forschung daran rechtliche Hürden - und sieht hier auch den Bund gefordert.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will die Forschung zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Justiz voranbringen und fordert vom Bund die Modernisierung des gesetzlichen Rahmens. Der Freistaat werde dazu einen Antrag bei der Justizministerkonferenz am Mittwoch und Donnerstag in Hannover einbringen, teilte Eisenreichs Ministerium am Sonntag mit.

Künstliche Intelligenz könne dabei unterstützen, Sachverhalte zu strukturieren, Massenverfahren zu bewältigen oder Urteile zu anonymisieren, unterstrich Eisenreich. «Die bayerische Justiz erprobt derzeit den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in mehreren Bereichen, beispielsweise zur Entlastung der Gerichte bei Massenverfahren wie Dieselklagen oder im Kampf gegen Kinderpornografie mit einer Suchmaschine für das Darknet», sagte der Minister. «Bei unseren Forschungsprojekten stoßen wir aber auch auf urheberrechtliche Hürden.»

Eisenreich hatte zu Beginn seiner Amtszeit 2018 eine Digitaloffensive der bayerischen Justiz gestartet. «Für die Digitalisierung der Justiz ist jedoch auch die Modernisierung von Bundesgesetzen notwendig. Der bestehende gesetzliche Rahmen ist noch viel zu oft ein Hemmschuh und muss durch den Bund an vielen Stellen modernisiert werden», betonte der 53-Jährige. Bayern habe hier mehrere rechtspolitische Initiativen über den Bundesrat und die Justizministerkonferenz eingebracht.

In den Pilotprojekten etwa sei es oft erforderlich, große Mengen an anwaltlichen Schriftsätzen mit computergestützten Analyseverfahren zu durchsuchen und auszuwerten, erläuterte der Minister weiter. Solche Auswertungen seien nach dem Urheberrechtsgesetz zulässig, auch wenn die Schriftsätze im Einzelfall unter Urheberrechtsschutz stünden. Unklar sei aber, ob die Justiz die Auswertung auch durch andere Stellen - wie etwa Hochschulen - im Zuge gemeinsamer Forschungsprojekte durchführen lassen könne.

«Wenn wir die Chancen Künstlicher Intelligenz nutzen wollen, muss der Bundesjustizminister zügig Rechtssicherheit für gemeinsame KI-Projekte schaffen. Hierfür braucht es eine Klarstellung im nationalen Urheberrecht», sagte Eisenreich in Richtung Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Viele Möglichkeiten seien noch gar nicht absehbar. «Künstliche Intelligenz verändert unser Leben. Wir stehen am Beginn eines neuen Zeitalters.»

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