Der Prozess um die mutmaßliche Vergewaltigung eines Mannes durch seine Ex-Frau vor dem Amtsgericht Augsburg ist eingestellt. Der inzwischen geschiedene Ehemann habe von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, teilte das Gericht mit. «Deshalb wäre die Vergewaltigung nicht nachzuweisen gewesen.»
Die heute 45 Jahre alte Frau war auch wegen Körperverletzung angeklagt. Sie soll im April vergangenen Jahres - einen Tag nach der ursprünglich angeklagten mutmaßlichen Vergewaltigung - die neue Lebensgefährtin ihres Mannes an den Haaren gezogen und geschlagen haben. Hierfür veranschlagte das Gericht eine Geldauflage von 500 Euro als Schmerzensgeld an die neue Lebensgefährtin und stellte das Verfahren insgesamt ein.
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