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Jan Böhmermann geht gegen sächsischen Imker in Berufung

Beewashing Honey (Bild: Thomas Wolf)
Beewashing Honey (Bild: Thomas Wolf)

Die sächsische Landeshauptstadt Dresden bleibt im Fokus der Medien, denn der Fall Jan Böhmermann (42) gegen Rico Heinzig (49) nimmt eine weitere Wendung: Böhmermann hat über seine Anwälte Berufung eingelegt. Die Schrift sei am 7. März eingegangen, wie eine Sprecherin des Oberlandesgerichts Dresden am Dienstag sagte. Der zuständige 4. Senat werde sich mit der Sache befassen und entscheiden oder verhandeln.

Die anfängliche Niederlage scheint den ZDF-Satiriker nicht zu bremsen, der mit seinem Vorgehen gegen den kleinen Imker Heinzig weiterhin für Schlagzeilen sorgt. Der Streit entzündete sich, als Heinzig auf die Darstellung seines Unternehmens in Böhmermanns "ZDF Magazin Royale" mit einer satirischen Werbekampagne reagierte. Böhmermanns Bild als vermeintlicher Bienenexperte wurde genutzt, um auf die ironische Natur seiner Kritik hinzuweisen. Das Landgericht Dresden sah in Heinzig's Handeln eine durch die Satirefreiheit gedeckte Aktion und wies Böhmermanns Klage zurück.

Jetzt, da Böhmermann das juristische Nachspiel sucht, entsteht ein David-gegen-Goliath-Bild: Der TV-bekannte Böhmermann gegen den regionalen Imker Heinzig. Dieser Kontrast in Reichweite und Einfluss spitzt die Angelegenheit zu und unterstreicht die komplexen Fragen von Meinungsfreiheit, die der Fall aufwirft.

Darum geht es in dem Fall

Böhmermann wollte dem Bienenzüchter und Honigproduzenten aus Meißen den Vertrieb von und die Werbung für einen nach einer Sendung des «ZDF Magazin Royale» im November 2023 kreierten «Beewashing»-Honig mit dessen Namen und Gesicht verbieten. Eine Zivilrichterin hatte das Ansinnen eines Verbots mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 8. Februar aber als «in der Sache unbegründet» zurückgewiesen. 

Rico Heinzig war ohne vorherige Rückfrage in einem Bericht über Firmen genannt und gezeigt worden, die «Beewashing» als eine Form des Greenwashings betreiben würden - ein Wortspiel aus Greenwashing und dem englischen Wort für Bienen. Als satirische Reaktion brachte er einen «Beewashing»-Honig heraus und warb dafür in einem Dresdner Supermarkt mit Namen, Bild und Zitaten aus der Sendung. Eine Unterlassungserklärung der Gegenseite hatte Heinzig verweigert - und Böhmermann daraufhin geklagt. 

Es bleibt abzuwarten, ob das Oberlandesgericht Dresden die erste Entscheidung bestätigt oder ob Böhmermanns Berufung eine Kehrtwende herbeiführt. Eines ist sicher: Der Fall wird die rechtlichen Linien zwischen Satire und Persönlichkeitsrecht möglicherweise neu zeichnen.

DieSachsen.de mit dpa