Per Bundesratsinitiative will der Freistaat Bayern Ausnahmeregeln für deutsche land- und forstwirtschaftliche Betriebe von der sogenannten EU-Entwaldungsverordnung durchsetzen. «Wir sind der Auffassung, dass es jedenfalls nicht sinnvoll ist, derartige Regelungen in Deutschland umzusetzen, weil es einfach schlichtweg keinen Anwendungsbereich gibt», sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Die Verordnung ist im Juni 2023 in Kraft getretene und muss bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden. Herrmann forderte die Bundesregierung auf, sich den bürokratischen Belastungen entgegenzustellen.
Die EU-Verordnung sei hierzulande nicht relevant, da in Deutschland keine Entwaldungsmaßnahmen erfolgten, weil die meisten betroffenen Produkte wie Kautschuk, Kakao oder Palmöl hier nicht angebaut würden, sagte Herrmann. Gleichwohl gebe es aber auch für Bayern und Deutschland eine Relevanz, da die Auflagen auch die Produktion von Rindfleisch, Soja und Holz betreffe. In der Folge seien grundsätzlich alle Waldbesitzer, alle Rinderzüchter und alle Sojaproduzenten sowie die jeweiligen Wertschöpfungsketten von der EU-Regelung und der damit verbundenen Umsetzungsbürokratie betroffen.
Bayern unterstütze das Bestreben, in Europa keine Produkte zu handeln, die zur globalen Entwaldung beitragen, hieß es weiter. «Intakte Wälder sind ein essenzieller Baustein im Kampf gegen den weltweiten Klimawandel.» Aus Sicht der Staatsregierung seien wesentliche Teile der Verordnung in der Praxis aber nur unter erheblichem bürokratischem Aufwand umsetzbar, ohne dadurch etwas für den globalen Walderhalt beizutragen: «In Bayern und mutmaßlich auch in allen anderen Bundesländern findet keine Entwaldung statt.» In Bayern habe die Waldfläche im Gegenteil seit 1977 um 15.000 Hektar zugenommen.
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